Welche Daten gehören in die elektronische Patientenakte?

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hat Vorschläge dafür unterbreitet, welche Daten aus internistischer Sicht in die elektronische Patientenakte (ePA) hinein gehören.

Die ePA hat großes Potenzial, die Abläufe im Gesundheitswesen reibungsärmer zu gestalten, etwa indem der Austausch von Befunddaten und Behandlungsergebnissen digital erfolgt. Das stellt sicher, dass versorgungsrelevante Informationen, wie z. B. Röntgenbilder und Blutwerte mehreren behandelnden Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stehen. Doch die Einführung der ePA stockt. Viele Fragen nach ihrer Ausgestaltung sind noch offen – vor allem, welche Daten darin hinterlegt werden sollen und nach welchen Standards dies erfolgt. Die DGIM hat hierzu anhand von konkreten Beispielen aus dem Versorgungsalltag Empfehlungen erarbeitet. Sie möchte mit den Vorschlägen einen Beitrag dazu leisten, weiterhin offene organisatorische Fragestellungen rund um die ePA zu klären, um deren Umsetzung zu beschleunigen. 

Praxisbeispiele zeigen Nutzen

Bislang haben nur sehr wenige digitalaffine Versicherte eine ePA bei ihrer Krankenkasse beantragt. Ihre Zahl beläuft sich laut Angaben der gematik bislang auf gerade einmal 550.000 Personen. „Sobald die ePA in der Breite bei den Versicherten ankommt, kann sie die medizinische Versorgung deutlich verbessern. Das zeigen die Praxisbeispiele, die wir in unserem Paper zusammengestellt haben“, erklärt PD Sebastian Spethmann, Sprecher der DGIM-Arbeitsgruppe Digitale Versorgungsforschung. „Dem Rettungsdienst, den Kolleginnen und Kollegen in der Notaufnahme oder der Intensivstation fehlen oft wichtige Informationen zum Gesundheitszustand oder der Krankengeschichte von Patientinnen und Patienten“, führt Spethmann beispielhaft aus. In diesem Fall könnte ein in der ePA hinterlegter Notfalldatensatz über Leben und Tod entscheiden. 

Daneben schlägt die Arbeitsgruppe der DGIM vor, Daten zu acht weiteren Themenfeldern in der ePA zu speichern. Dazu zählen etwa persönliche Erklärungen wie der Organspendeausweis oder Medikationspläne, der Impfpass sowie Laborbefunde und Arztbriefe. „Unsere Überlegungen gehen von der internistischen Praxis und ihren Anforderungen aus. Wir möchten damit einerseits zur Diskussion anregen, welche Daten in der ePA erfasst werden und wie diese darin aufbereitet werden sollten“, erklärt Prof. Claus Vogelmeier, Sonderbeauftragter für Digitalisierung im Vorstand der DGIM und Vorsitzender der DGIM-Kommission Digitale Transformation in der Inneren Medizin. „Auf der anderen Seite bieten wir damit zugleich einen konkreten Vorschlag zur Ausgestaltung“, so Vogelmeier.

Informationen, die in der ePA hinterlegt sein sollten
Notfalldatensatz (NFD) bzw. Elektronische Patientenkurzakte (ePKA)
• Größe, Gewicht 
• Vorerkrankungen (mit ICD 10) 
• Aktuelle Dauermedikation (inkl. Bedarfsmedikation) 
• Allergien (mit klinischen Angaben) und Unverträglichkeiten 
• Angaben zu Implantaten 
• Pflegestufe 
• Einschluss in ein Patientenprogramm, z. B. DMP 
• Kontaktinformationen Angehörige, Pflegeeinrichtung, behandelnde Ärzte/Einrichtungen
Datensatz persönliche Erklärungen (DPE)
• Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung (Kontaktdaten der Pflege­einrichtung inkl. Pflegebögen), ggf. vorhandener Pflegegrad 
• Patientenverfügung 
• Organspendeausweis
Aktuelle Medikation 
• Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP), elektronischer Medikationsplan (eMP) und Angabe über Indikationen und Medikationshistorie
• Ggf. Interaktionscheck-Option
Impfdokumentation
• Impfpass
Briefe und Berichte
• Stationäre Behandlung
• Briefe ambulante Fachärzte
• Physiotherapeuten, andere Heilberufe
Befunde von
• Labor-Untersuchungen (z. B. Klinische Chemie, Hämatologie etc.)
• apparativen Untersuchungen (z. B. EKG, Lungenfunktion etc.)
• bildgebenden Verfahren (z. B. CT, MRT, Ultraschalluntersuchungen etc.)

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V.

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