Bundeskabinett verabschiedet Hilfspaket für niedergelassene Ärzte

Das Bundeskabinett hat am 23. März 2020 Entwürfe für Gesetzespakete zur Unterstützung des Gesundheitswesens bei der Bewältigung der Corona-Epidemie beschlossen. U.a. sind darin Leistungen für Einnahmeausfälle von Arztpraxen enthalten.

Um das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen, hat das Bundeskabinett zwei von Formulierungshilfen für Gesetzentwürfe beschlossen.

► Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ sollen die wirtschaftlichen Folgen für Vertragsärzte und Krankenhäuser aufgefangen werden.

► Mit dem "Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.

Maßnahmen für niedergelassene Ärzte

·  Niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten sollen bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt werden.

·  Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen die zusätzlichen Kosten für die Finanzierung außerordentlicher Maßnahmen, die während des Bestehens der epidemischen Notlage erforderlich sind (wie z.B. die Einrichtung von „Fieberambulanzen“), von den Krankenkassen erstattet bekommen.

Stand: März 2020

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Kassenärztliche Bundesvereinigung

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung