EBM-Reform: Auswirkungen auf die Orthopädie

Die EBM-Reform muss sich die – zum Teil harsche – Kritik der Vertragsärzte bzw. der Berufsverbände gefallen lassen. Geschuldet ist dies insbesondere der wirtschaftlichen Umverteilung zwischen den Arztgruppen, da die „kleine“ Reform punktsummenneutral umgesetzt werden musste. Unter dieser Maßgabe wurden die technischen Leistungen abgewertet und die sprechende Medizin gefördert. Die vollzogene Abwertung werden nun vor allem die Fachbereiche spüren, die naturgemäß einen hohen technischen Leistungsanteil aufweisen wie fachärztliche Innere Medizin, Radiologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin.

Für den Fachbereich der Orthopädie machte sich die EBM-Reform im Ziffern­katalog des EBM kaum bemerkbar: während beispielsweise die Grundpauschalen (GOP 18210 – 18212) höher bewertet wurden, zeigen sich bei Sonographie- und Röntgenleistungen überwiegend geringfügige Punktwertveränderungen (z. B. GOP 34221 Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule, von 152 auf 140 Punkte). 

Auch der Berufsverband für Ortho­pädie und Unfallchirurgie (BVOU) konstatierte bereits Anfang dieses Jahres, dass die den Fachbereich betreffenden Änderungen des EBM überschaubar seien (s. Infokasten). 

Fachgruppenkapitel 7 und 18 des EBM

Die im Zuge der Reform-Beratungen (u. a. seitens des BVOU) vorgeschlagene Zusammenführung der Arztgruppenkapitel der Chirurgie und Orthopädie wurde nicht zum 01.04.2020 umgesetzt. Wesentlicher Hintergrund des Vorschlags ist, dass sich die Kapitel insbesondere bei den konservativen Leistungen überschneiden und eine Anpassung an die bereits im Bereich der Weiterbildung und Bedarfsplanung erfolgte Zusammen­legung erfolgen soll. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat hierzu veröffentlicht, dass die Zusammenführung der Kapitel 7 und 18 nun im Bewertungsausschuss beraten werden soll und damit perspektivisch angestrebt wird. 

Nach Einschätzung des BVOU würden jedenfalls die Praxen keine signifikanten Veränderungen des Honorars spüren, welche ihre Regelleistungsvolumina ausfüllten. Letztlich sei die Reform 2020 für die meisten Praxen entweder ein Nullsummenspiel oder es könnte sich nach den bekannten Simulationsberechnungen ggf. ein leichtes Plus für die Praxen ergeben. 

Honorarsimulation

Der BVOU verweist in diesem Zusammenhang auf eine Honorarsimulation der KV Baden-Württemberg, welche für den Fachbereich Orthopädie einen Honorarzuwachs von 0,4 % ausweise. Auch die von der KBV veröffentlichte Übersicht zu den fachgruppenbezogenen Auswirkungen der EBM-Reform prognostiziert eine ähnlich niedrige aber positive Entwicklung für die Fachgruppe der Orthopäden von 0,7 %.1 

Die Honorarsimulation EBM 2020 auf Basis des Quartals 2/2019 für die folgenden Fachbereiche finden Sie hier zum Download:

Quelle: BFS health financeDownload

Eine vergleichende Simulationsrechnung auf Basis einer orthopädischen Abrechnung für das Vorjahresquartal 2/2019 zeigt ein im Ergebnis korrespondierendes Ergebnis (s. Tab.): Es ist gut zu erkennen, dass den im Quartal 2/2020 schlechter vergüteten (technischen) Leistungen überwiegend unveränderte bzw. erhöhte Honorare gegenüberstehen. Die Euro-Brutto-Werte zeigen zudem, dass sich die Vergütung aufgrund des gestiegenen Orientierungspunktwerts im Jahr 2020 (10,9871 Cent gegenüber 10,8226 Cent im Jahr 2019) selbst für die Leistungen erhöht, deren Punkt­bewertungen nicht oder nur geringfügig verbessert worden sind. Insgesamt dürfte die Praxis, deren repräsentative Abrechnung des Quartals 2/2019 hier zugrunde gelegt worden ist, bei übereinstimmender Abrechnung im Quartal 2/2020 einen Zuwachs von rund 2 % im Bruttohonorar erwarten. Dies bei ganz überwiegend verringerten Prüfzeiten, was Praxen mit hoher Scheinzahl durchaus entlasten dürfte.

Neue Versandkostenregelung seit Juli

Seit dem 01.07.2020 sind neue Vergütungsregelungen für Porto, Fax und Kopien (Kostenpauschalen der GOP 40100 ff.) in Kraft getreten. Die in der Simulation ausgewiesenen Prognosen für die bis dato noch gültigen Kostenpauschalen weichen also ab dem 3. Quartal 2020 ab.

Fazit

Letztlich belegt auch die praxisindividuelle Honorarsimulation die Einschätzung des BVOU, dass sich für den überwiegenden Teil der orthopädischen Praxen kaum Veränderungen im Honorar ergeben dürften. Klarzustellen ist hierbei indes, dass jede Simulation unter der Einschränkung verstanden werden muss, dass die Berechnungen die ggf. relevanten Abweichungen der regionalen Euro-­Gebührenordnung sowie ggf. individuelle Auswirkungen der Mengensteuerung nicht berücksichtigen können.

Umsetzung in den HVM

Wie tief mögliche Auswirkungen der Reform tatsächlich greifen werden, hängt auch davon ab, inwiefern die KVen die Bewertungsänderungen zum 01.04.2020 in ihren jeweiligen Honorarverteilungsmaßstäben (HVM) umsetzen werden. Zwar dürften die Reformansätze im EBM – hier insbesondere die Förderung der sprechenden Medizin – nicht vollständig konterkariert werden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die KVen negative Umverteilungswirkungen durch eine Anpassung der HVM im Ergebnis neutralisieren können (z. B. durch Härtefallregelungen).

Ob sich die Ergebnisse der offiziellen oder individuellen Simulationsberechnungen tatsächlich als repräsentativ erweisen, wird sich daher wohl erst Ende Oktober 2020 zeigen, wenn die Restzahlungen für das Quartal 2/2020 erfolgen und die Honorarbescheide verschickt werden. 
Jede Praxis sollte die Abrechnung des Quartals 2/2020 daher einer gewissenhaften Prüfung unterziehen und hinterfragen, ob und in welcher Form auf die Auswirkungen der „kleinen“ EBM-Reform reagiert werden sollte. 

1 www.kbv.de/media/sp/EBM_Reform__bersicht_Fachgruppen.pdf; Stand 26.03.2020

► Stand: Juli 2020

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Julia Neeb-Spanel LL.M.
ist Leiterin für Recht/Services bei BFS health finance und Mitglied der Geschäftsleitung. 

Meike Kösling 
ist Abrechnungsberaterin bei BFS health finance.

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