GOÄ-Reform: Kommission stärkt Ärzten den Rücken

Ein einheitliches Vergütungssystem wird es vorerst nicht geben. Die Honorarkommission empfiehlt aber, GOÄ und EBM teilweise zu harmonisieren. Ist der Weg für die GOÄ-Reform damit frei?

EBM und GOÄ sollen weiterentwickelt werden – da sind sich Ärzteschaft und Politik ausnahmsweise einmal einig. Nur beim Wie klaffen die Vorstellungen auseinander.

CDU und SPD hatten zu Beginn der Regierungszeit eine Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) berufen, die eben diese Frage klären sollte. Nun hat die Honorarkommission ihre Vorschläge präsentiert und spricht sich für eine „partielle Harmonisierung“ von EBM und GOÄ aus.

Konkret bedeutet das: Es soll keine einheitliche Gebührenordnung geben, aber gemeinsame Grundlagen. Einerseits könnte der Katalog der Leistungslegenden – also die inhaltliche Beschreibung jeder einzelnen medizinische Leistung– sowohl für den EBM als auch für die GOÄ gelten.

Zweitens schlägt die KOMV vor, die betriebswirtschaftliche Berechnungsgrundlage beider Honorarsysteme zu harmonisieren. Sämtliche Leistungen würden dann einheitlich bepreist. Auf dieser Basis könnten Kassen und Vertragsärzte im Anschluss die Leistungskomplexe, Pauschalen und (regionalen) Ab- und Zuschläge verhandeln, die gemeinsam mit den Leistungsbeschränkungen den EBM ausmachen. Auch für die GOÄ wären separate Verhandlungen mit dem PKV-Verband möglich.

Einheitlicher, schneller, transparenter

Daneben rät die Kommission zu weiteren Maßnahmen, etwa dass das Quartal als Abrechnungszeitraum abgelöst wird. Je nach Arztgruppe könnte der neue Bezugszeitraum zwischen einem Monat und einem Jahr liegen. Gleichzeitig soll dank digitaler Technik schneller, sogar Tag genau, abgerechnet werden. So würden Versorgungsdaten rascher für die Forschung vorliegen und Honorar- sowie Prüfbescheide kämen nicht mehr mit enormer Verspätung in den Praxen an.

Landarzttätigkeit, Teamleistungen und sektorenübergreifende Koordination könnten mit Zuschlägen gefördert werden. Zudem sollen gemeinsame Qualitätsanforderungen für Leistungen definiert werden, um die Versorgungsqualität zu erhöhen.

Langfristig versprechen sich die Kommissionsmitglieder von diesen Maßnahmen weniger Bürokratie und mehr Transparenz für Ärzte und Patienten. Kurz- bis mittelfristig käme allerdings ein enormer Mehraufwand auf die Selbstverwaltung zu. Die Legenden könnten zwar von der jüngst überarbeiteten GOÄ übernommen werden, aber eine gemeinsame Berechnungsgrundlage zu entwickeln, würde Jahre dauern – von den anschließenden Preisverhandlungen ganz zu schweigen.

Freie Bahn für GOÄneu

In Summe ist das Gutachten der Kommission eine klare Absage an die Bürgerversicherung. Diese würde geschätzt 7 Milliarden Euro pro Jahr mehr kosten und dennoch keine Versorgungsprobleme lösen, heißt es in dem Bericht. Eher seien noch Verwerfungen zu erwarten, weil Honorare in der Stadt steigen und im ländlichen Bereich sinken würden. Zudem sei ein einheitliches Vergütungssystem verfassungsrechtlich umstritten und ein „Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte und die Grundrechte der Patienten“.

Der Virchowbund wertet das KOMV-Urteil als Erfolg seiner jahrelangen politischen Arbeit im Auftrag der niedergelassenen Ärzte. „Aus dem Bericht der Kommission kann man völlig richtig schließen, dass es jetzt keinen Hinderungsgrund mehr für eine GOÄ-Reform gibt“, bekräftigte der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich im Podcast der Ärztezeitung.

Auch BÄK-Präsident Reinhardt, der aktuell die Verhandlungen mit dem PKV-Verband anführt, will die GOÄneu möglichst schnell umsetzen. „In einem nächsten Schritt kann diese dann als Grundlage für eine Reform der Vergütung im GKV-Bereich dienen“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt. Im Mai soll der Deutschen Ärztetag entscheiden, ob die GOÄ dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt wird.1

Ob Spahn die GOÄ-Reform in der aktuellen Koalition mit der SPD durchwinkt, steht noch in den Sternen. Die SPD hatte die Bürgerversicherung schließlich zur Kernforderung im Wahlkampf gemacht. Heinrich gibt sich konfliktbereit: „Ich wäre sehr gespannt auf das Argument der SPD gegen die Reform. Das würde auf gut Deutsch heißen: Die Ärzteschaft hat keinen Anspruch auf eine eigene, zeitgemäße Gebührenordnung, sondern nur auf eine 30 Jahre alte Gurke. Das wäre ein casus belli. Wenn die SPD das möchte, dann kann sie das haben.“

Adrian Zagler

1 Der 123. Deutsche Ärztetag, der vom 19.05.2020 bis 22.05.2020 in Mainz tagen sollte, wurde vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie abgesagt.

Stand: März 2020

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung