Kurzarbeitergeld: KBV schaltet Bundesarbeitsminister ein

Nach der pauschalen Ablehnung von Anträgen auf Kurzarbeitergeld für Vertragsarztpraxen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun den Bundesarbeitsminister eingeschaltet.

In einem Schreiben bittet der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil um Klarstellung, dass die Frage des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld immer Ergebnis einer Einzelfallprüfung sein müsse.

Der Vorstand begründet dies damit, dass unter den vom Bundestag beschlossenen vertragsärztlichen „Schutzschirm“ nur Umsätze aus der Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung fallen.

„Für die Mehrheit der vertragsärztlichen Praxen treffe die Annahme einer rein vertragsärztlichen Tätigkeit nicht zu“, heißt es in dem Brief. Nicht unter den Schutzschirm fielen hierbei Einnahmen die zum Beispiel aus privatärztlichen, arbeitsmedizinischen oder sonstigen Leistungen erzielt würden.

Einnahmeverluste trotz des „Schutzschirms“

HintergrundEine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit, nach der Vertragsarztpraxen grundsätzlich kein Kurzarbeitergeld erhalten sollen, sorgt seit Anfang der Woche für Irritationen und Unruhe. Die Behörde begründet ihr Vorgehen mit dem „Schutzschirm“, der wie eine Betriebsausfallversicherung wirke und keinen Raum für eine Zahlung von Kurzarbeitergeld biete.

Da letztere Leistungen in Praxen einen durchaus hohen und nicht allgemein pauschalierbaren Anteil ausmachen könnten, werde es Praxen geben, die trotz des „Schutzschirms“ Einnahmeverluste aufweisen, die die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld erfüllten. Hier müsse es zu Zahlungen von Kurzarbeitergeld kommen können, da ansonsten betriebsbedingte Kündigungen unvermeidlich wären, was für die ärztliche Infrastruktur schädlich wäre, heißt es in dem Schreiben.

► Stand: 29.04.2020

Quelle:Kassenärztliche Bundesvereinigung

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung