Reserve für Grippeimpfstoff geplant

Das Bundeskabinett hat am 29. April ein weiteres Maßnahmenpaket im Kampf gegen das Coronavirus auf den Weg gebracht. Das Maßnahmenpaket enthält u.a. eine Bundesreserve für Grippeimpfstoffe. Nach dem Gesetzesentwurf sollen niedergelassene Ärzte flexibler saisonalen Grippeimpfstoff vorab bestellen können, ohne Regressforderungen befürchten zu müssen.

Im Gesetzentwurf steht: „Bei Verordnungen saisonaler Grippeimpfstoffe in der Impfsaison 2020/2021 gilt eine Überschreitung der Menge von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen nicht als unwirtschaftlich.“1

Das Bundeskabinett hat am 29. April ein weiteres Maßnahmenpaket im Kampf gegen das Coronavirus auf den Weg gebracht. Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sieht u. a. eine Grippeimpfstoffreserve für die Grippesaison 2020/21 vor. Die Maßnahme ist zum Schutz der Bevölkerung vor einem Zusammentreffen von Influenza und der Corona-Pandemie vorgesehen.

Ärzte sollen demnach vorab mehr saisonalen Grippeimpfstoff bestellen können, ohne Regressforderungen der Krankenkassen wegen unwirtschaftlicher Verordnung befürchten zu müssen (s. Infokasten).

Das kann die Krankenkassen laut Gesetzentwurf insgesamt rund 80 Millionen Euro kosten.

[1]www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf">www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf

► Stand: 29.04.2020

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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