Änderungen bei Stichprobenprüfungen

In den Bereichen Kernspin- und Computertomographie erfolgen wieder Stichprobenprüfungen. Was Ärzte beachten sollten.

In den Bereichen Kernspin- und Computertomographie erfolgen seit Jahresbeginn wieder Stichprobenprüfungen. Dagegen wurde für Arthroskopie der Prüfumfang abgesenkt. Außerdem wird die Dokumentation im Leistungsbereich Akupunktur wieder geprüft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte festgelegt, dass die Stichprobenprüfungen im Bereich Kernspintomographie und Computertomographie von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) wieder einzuführen sind.

Der Umfang der Stichprobe beträgt mindestens vier Prozent der abrechnenden Ärzte. Die Prüfungen waren für die vergangenen zwei Jahre ausgesetzt worden. Die Verhandlungspartner der KBV im G-BA wollten diesen Zeitraum nicht verlängern.

Prüfumfang für Arthroskopie abgesenkt

Im Gegenzug endete die befristete Anhebung des Stichprobenumfangs von vier auf zehn Prozent im Leistungsbereich der Arthroskopie. Seit Jahresbeginn kann somit wieder mit dem regulären Umfang von in der Regel vier Prozent geprüft werden – die KVen können den Umfang regional auch höher ansetzen.

Akupunktur: Dokumentationsprüfung wird wieder eingeführt

Als Partner des Bundesmantelvertrags hat der GKV-Spitzenverband nicht zugestimmt, die Dokumentationsprüfung im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur weiterhin auszusetzen.

Die KVen müssen die Prüfung somit seit dem 1. Januar 2018 wieder bei mindestens fünf Prozent der abrechnenden Ärzte durchführen, die eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Akupunktur haben.

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