Corona-Krise – zwischen Patienten­vertrauen und Behördenvorgaben

In Zeiten der Corona-Pandemie sind viele Patienten vorsichtig, bevor sie sich in die Hände eines Arztes begeben. Vor allem Behandlungen, die nicht dringend sind, werden nach wie vor gerne in die Zukunft verschoben. Dazu kommt der Druck der Behörden: Arztpraxen sehen sich mit einer Vielzahl an Hygienevorschriften konfrontiert, die Vorgaben von Gesundheitsamt etc. sind unübersichtlich, der Flickenteppich ist groß. Wer bei einer Kontrolle kein umfassendes Hygienekonzept vorweisen kann, riskiert Strafen oder sogar eine Praxisschließung. Wie Mediziner mit Hygienekonzept zurück ins Normalgeschäft kommen können.

"Unser Umsatz war um gut die Hälfte eingebrochen“, erzählt Dr. med. Michael Weidenfeld, Urologe aus Wiesbaden, von der Krise. Die Sprechstunde des Urologen besuchten mit Inkrafttreten der Corona-Maßnahmen fast nur noch chronisch Kranke und Tumorpatienten. Nach telefonischer Voranmeldung kamen außerdem Notfall-Patienten. Verschiebbare Eingriffe durften lange nicht stattfinden, der Operationssaal war fast stillgelegt. „Leere Wartezimmer habe ich in den vergangenen 20 Jahren noch nie erlebt“, so der Wiesbadener, der in einem großen Facharztzentrum arbeitet. Seine zweite Niederlassung im hessischen Bad Schwalbach bietet das gesamte urologische Spektrum an – inklusive ambulanter Operationen. Seitdem die Corona-Maßnahmen gelten, hat sich das dortige Angebot erheblich reduziert. Einige Praxen in seinem Metier haben Kurzarbeit angemeldet. „Wir vier Gesellschafter halten den Betrieb aufrecht. Je nach Bedarf holen wir uns Personal hinzu“, erläutert der Mediziner. 

► Eine Checkliste für Hygienemaßnahmen in der Praxis finden Sie hier.

Teils undurchsichtige Hygienevorschriften

Gleichzeitig leiden Niedergelassene unter den Vorschriften der Behörden. Neben dem Infektionsschutzgesetz muss Weidenfeld auch die Vorschriften des Landes Hessen, die Regeln der Berufsgenossenschaft sowie die Empfehlungen der Ärztekammer beachten. Teilweise sind die Vorgaben unvollständig und oftmals nur wenige Wochen gültig, bevor wieder geändert wird. 

„Wir stellen fest, dass Praxen häufig vor unlösbaren Aufgaben stehen, wenn es um ihr persönliches Hygienekonzept geht“, beobachtet Markus Sobau. Der Berater für Heilberufler mit Firma Consularis weist auch darauf hin, dass so ein Konzept bei jedem Fach und jeder Praxis ganz anders aussehen kann. Je nachdem, welche Leistungen angeboten oder abgegeben werden. Eine umfassende

Auf einen BlickAblauf Hygienezertifikat
1.    Fördermittel beantragen
2.    Beratung durch einen qualifizierten Hygieneberater vor Ort
3.    Praxisbegehung
4.    Mängel beseitigen
5.    Erstellen eines schriftlichen und individuellen Konzepts
6.    Vorstellung des Konzepts und kurze Schulung
7.    Siegel und Eintrag ins deutsche Hygieneregister

Hygieneberatung mit anschließendem Hygienekonzept kann die Lösung sein. Diese wird zum Beispiel von der deutschen Gesellschaft für Hygieneberatung und den meisten Verbänden angeboten. „Der Vorteil eines Hygiene-Konzeptes ist, dass jederzeit nachgewiesen werden kann, wer beispielsweise wann und mit welchem Mittel was desinfiziert und gereinigt hat“, erläutert Sobau. Die Patienten erhalten so die Bestätigung, dass ansteckungssicher gearbeitet wird und das verliehene Prüf-Siegel kann auf diese Weise auch als Marketinginstrument genutzt werden, um das Vertrauen der Patienten wiederherzustellen. 

 

Gleiches gilt für die Abgesandten der Gesundheitsämter: Die Kontrollen der Behörden sind mittlerweile oft unangekündigt und je nach Prüfer auch sehr streng. „Da macht es sich gut, wenn man auf einen Hygieneberater verweisen kann und eine umfassende schriftliche Dokumentation der eigenen Maßnahmen vorlegt“, erzählt Sobau von seiner Arbeit. Vor einigen Tagen habe er mit ansehen müssen, wie eine Praxis für mehr als eine Woche schließen musste, weil die medizinzische Fachangestellte an der Rezeption einem vermeintlichen Patienten ohne Maske Einlass gewährte.
 

Fallzahl- und Umsatzrückgänge 

Vor allem Facharzt-, teilweise aber auch Hausarztpraxen melden seit März deutliche Rückgänge bei den Patientenzahlen. Diese erholten sich zwar derzeit, doch der erhoffte „Run“, wie er beispielsweise bei den Friseuren zu beobachten war, bleibt bis jetzt aus. Besonders Routineuntersuchungen, DMP-Termine sowie Vorsorgeleistungen wie die Gesundheitsuntersuchung, das Hautkrebs- oder Darmkrebsscreening werden aufgeschoben. Die Folge: Seit März brechen in vielen Praxen die Umsätze ein. Patienten verschieben den Termin beim HNO-, Haut- oder Augenarzt auf unbestimmte Zeit oder canceln die geplante Behandlung ganz. Je nach Fachrichtung sind die Umsätze aus der Behandlung von Privatpatienten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um durchschnittlich 33 % und im Einzelfall bis 70 % zurück gegangen, meldet der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen (PVS) (s. Tab). In der Hochphase der Corona-Pandemie war die Zahl der Facharzt-Besuche massiv zurückgegangen - um bis zu 80 %. Das zeigte eine bundesweite Abfrage des NDR bei Berufsverbänden, KVen und KZVn.

Auch wenn fehlende Umsätze bei weiterlaufenden Kosten so manchem Mediziner mit eigener Praxis schlaflose Nächte bereiten: Die gesundheitlichen Folgen für Patienten sind soweit überschaubar, findet Weidenfeld: „Wem es richtig schlecht geht, wer seine notwendige Therapie braucht, der meldet sich und kommt.“ Er hofft auf einen baldigen Regelbetrieb: „Ich bin optimistisch, dass sich das nach und nach reguliert.“ Die momentane Auslastung – bei den meisten Medizinern bei wieder etwa 80 % – lässt davon ausgehen, dass eine Normalisierung der Lage in Sicht ist.

Es hapert bei der Dokumentation

„Der Einsatz von Schutzmitteln wie Masken, Schutzkitteln und Handschuhen ist inzwischen in fast allen Praxen üblich“, weiß Berater Sobau aus seinem Berufsalltag. Auch würden Flächen nach jedem Patienten gereinigt und desinfiziert. Nur eine vollständige Dokumentation mit Mitarbeiteranweisungen sei fast nie vorhanden. Mit einem Hygiene-Konzept werde ein systematischer Rahmen für das richtige Verhalten geschaffen. „Das sind in aller Regel Kleinigkeiten, die Menschen gerne mal vergessen“, fasst der Experte zusammen. Das individuell angepasste System und den zugehörigen Eintrag ins deutsche Hygiene-Register fördert derzeit das Bundesministerium BAFA mit einem Sonderprogramm. „Neben dem zeitlichen Einsatz von drei bis vier Stunden hat die Praxis in der Regel einen Selbstbehalt zwischen 1.000 und 2.000 € zu leisten – je nach Praxisgröße“, erklärt Sobau. Die Restlichen Kosten der insgesamt rund 3.600€ übernimmt das Bundesamt im Rahmen der aktuellen Fördermaßnahmen.

Literatur

www.hygiene-schafft-vertrauen.de

www.pvs.de/presse/pressemitteilungen/details/corona-pandemie-fuehrt-im-privataerztlichen-bereich-zu-honorarrueckgaengen-um-33

Leila Haidar ist freie Wirtschafts­journalistin für die großen Tages­zeitungen und zahlreiche Fachmagazine. Die Stuttgarterin befasst sich mit Themen rund um Betriebswirtschaft, Unternehmen, Techno­logie und Personal.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung