Förderung: Abrechnungskompetenz der Praxismitarbeiter stärken

Hektik im Praxisbetrieb, Missverständnisse, unzureichende Fachkenntnis: Abrechnungsfehler passieren in jeder Arztpraxis – bleiben aber oft unerkannt. Mit einem Fernlehrgang können MFA das Abrechnungswesen in der Praxis optimieren und so zum Praxiserfolg beitragen. Und das ohne Mehrkosten: Das Qualifizierungschancengesetz ermöglicht eine staatliche Förderung bis zu 100%.

Der Job der Abrechnungsmanagerin ist anspruchsvoll: Sie arbeitet in völlig unterschiedlichen Abrechnungssystemen mit komplexen Modalitäten, die sich zudem laufend ändern. „Man muss immer am Ball bleiben, aber es lohnt sich“, sagt Jasmin Wenz, Referentin und Autorin für das PKV Institut. Abrechnungskompetenz sieht sie als entscheidenden Faktor für das wirtschaftliche Wohlergehen jeder Praxis: „So manche erbrachte Leistung wird unzureichend oder gar nicht abgerechnet – und diese Verluste bleiben unsichtbar.“ Die meisten Arztpraxen nutzten zwar Instrumente wie die Testabrechnungen der KV, Fehler wie etwa falsch definierte Behandlungsleistungen, vergessene Auslagen oder Unzeitzuschläge blieben dabei jedoch völlig unentdeckt. Besonders im Bereich der Selektivverträge, die in Modellvorhaben, hausarztzentrierte und besondere Versorgung aufzuteilen sind, lassen sich Praxen ihrer Erfahrung nach wertvolle Erträge entgehen: „Viele Ärzte und Praxisteams kümmern sich hervorragend um ihre Patienten, aber nur halbherzig um die eigene Abrechnung. Dabei ist eine korrekte Abrechnung wichtig, um die Praxis auch wirtschaftlich gesund zu halten und langfristig mit Engagement für seine Patienten da sein zu können“, betont Wenz. 

Abrechnungswissen wird oft vernachlässigt

In der Ausbildung komme das Thema viel zu kurz, sagt Wenz, die auch als Lehrbeauftragte u.a. an der Berufsschule unterrichtet. Etwa ein Drittel ihrer Schüler komme in der Praxis gar nicht mit Abrechnung in Berührung. Auch sie selbst hat sich erst nach ihrer eigenen MFA-Ausbildung fundiert damit befasst: 2016 nahm sie selbst an einem Fernlehrgang zur Abrechnungsmanagerin teil, um eine korrekte und vollständige Abrechnung in der Praxis, deren Managerin sie war, sicherzustellen. Durch den Lehrgang erwirtschaftete sie dort ein spürbares Plus: „Die Lektionen sind sehr gut strukturiert, verständlich und anschaulich. Das Gelernte lässt sich direkt in den Praxisalltag übertragen, sodass man Erfolgserlebnisse hat.“ In kleineren Praxen liegen Abrechnungscontrolling und -optimierung oft in der Hand von nur einer Person. Das sei angesichts des erforderlichen Spezialwissens nachvollziehbar, sagt Wenz, aber: „Die Grundlagen der Abrechnung sollten alle MFAs beherrschen. Eine Praxis darf nicht in die Krise geraten, weil die Abrechnungsmanagerin plötzlich ausfällt.“

Staatliche Förderung nutzen und Erträge verbessern

Das 2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz fördert Weiterbildungsmaßnahmen für Festangestellte, deren Berufsbild sich wandelt. Dazu gehören MFAs. Arztpraxen mit weniger als 10 Mitarbeitern können mit bis zu 100 % Kostenerstattung von der Bundesagentur für Arbeit rechnen, Arztpraxen mit mehr als 10 Mitarbeitern können sich bis zu 50 % der Kosten zurückerstatten lassen. 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Ausbildung der MFA sowie ihre letzte Teilnahme an einer staatlich geförderten Weiterbildung mindestens vier Jahre zurückliegen.

Quelle: PKV Institut

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung