Praxisurlaub: Anrufbeantworter richtig besprechen

Egal, ob ein Arzt seine Praxis für einen langen Urlaub, eine kurze Mittagspause oder nach Praxisschluss schließt, er bzw. sein Vertreter muss in dringenden Fällen erreichbar sein. Bitte informieren Sie Ihre Patienten – neben einem Praxisaushang – auch mit einer Bandansage auf dem Anrufbeantworter konkret über Erreichbarkeit und Vertretung.

Wenn Sie Ihre Praxis schließen – sei es wegen eines „Brückentags“, eines längeren Urlaubs, bei Krankheit oder Fortbildung –, sollten Sie auf dem Anrufbeantworter zu Beginn das Datum nennen, an dem Sie wieder erreichbar sind. Nennen Sie bitte auch Namen, Adresse und Telefonnummer der Praxis, die Sie in Ihrer Abwesenheit vertritt. Dies sollte natürlich vorher mit der Praxis geklärt sein. Sprechen Sie alle Informationen langsam auf das Band und wiederholen Sie diese einmal, damit der Anrufer mitschreiben kann.

Ein Mustertext könnte zum Beispiel wie folgt lauten:

„Guten Tag, Sie sind verbunden mit der (Fachrichtung) Praxis (Name) in (Ort). Wir sind zurzeit in Urlaub und ab (Datum) wieder für Sie da. Bis dahin wenden Sie sich bitte an unsere Vertretung (Name, Adresse, Telefonnummer). In lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte den Rettungsdienst unter der Nummer 112 an. Vielen Dank für Ihren Anruf.“

Information auch bei kurzer Abwesenheit

Doch nicht nur bei längerer Abwesenheit wie Urlaub, Krankheit oder Fortbildung müssen Sie die Patienten darüber informieren, wohin sie sich zum Zeitpunkt des Anrufs wenden können. Auch bei kürzerer Abwesenheit – etwa in der Mittagspause oder nach Praxisschluss – sollten Sie entsprechend informieren.

Anbei zwei Beispiele:

Mittagspause:

„Guten Tag, Sie sind verbunden mit der (Fachrichtung) Praxis (Name) in (Ort). Wir sind ab (Uhrzeit) wieder für Sie da. In dringenden Fällen ist Herr/Frau Dr. (Name) telefonisch unter der Rufnummer (Handynummer/Privatnummer) in (Ort) zu erreichen. In lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112. Auf Wiederhören.“

Nach Praxisschluss während der Zeiten des organisierten ärztlichen Notdienstes:

„Guten Tag, Sie sind verbunden mit der (Fachrichtung) Praxis (Name) in (Ort). Leider rufen Sie außerhalb unserer Praxisöffnungszeiten an. Wenn Sie ein akutes gesundheitliches Problem haben, wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116117. Die Notdienstpraxen können direkt und ohne Termin aufgesucht werden. Weitere Informationen zum Notdienst finden Sie auch im Internet unter www.kvno.de. In lebensbedrohlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter der Rufnummer 112. Vielen Dank für Ihren Anruf. Auf Wiederhören.“

 

Eva Schwindt

Quelle: Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

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