Was können Videosprechstunden in der Rheumatologie leisten?

Videosprechstunden sind in der Rheumatologie eine bislang wenig genutzte Versorgungsstruktur. Dr. med. Martin Welcker, Planegg, hat die künftigen Einsatzmöglichkeiten der Videosprechstunde in der Rheumatologie im Rahmen des virtuellen Deutschen Rheumatologie-Kongresses 2020 vorgestellt.

 

Die Anzahl durchgeführter Videosprechstunden  ist mit der COVID-19-Pandemie v. a. in der Zeit des ersten Lock-Downs explosionsartig gewachsen. Die Frequenz der Videosprechstunde hat allerdings nach dessen Aufhebung wieder stark nachgelassen, wie Zahlen der KBV belegen. Die Frequenz der Videosprechstunden-Nutzung ist also abhängig von der Situation, sagt Welcker. Auch wenn Zahlen für die Rheumatologie derzeit noch fehlten, könne davon ausgegangen werden, dass auch rheumatologische Einrichtungen eine digitale Form der Patientenbetreuung durchführen oder dies für die Zukunft planen, so Welcker. 

Für wen eignet sich die Videosprechstunde in der Rheumatologie?  

Für welche Patienten Videosprechstunden in der Rheumatologie außerhalb der Corona-Pandemie geeignet sind, hat die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e. V. (DGRh) ausführlich in einer Stellungnahme im November 2020 in der Zeitschrift für Rheumatologie veröffentlicht.  
In Kürze:

  • Die Videosprechstunde ermöglicht Konsultationen auf Distanz in entlegene Gebiete.
  • Sie öffnet die Möglichkeit, außerhalb der üblichen Mitarbeiter-assoziierten Sprechstunde Patienten zu betreuen.
  • Zudem ergibt sich z.B. die Möglichkeit einer Screening-Abstimmung mit zuweisenden Kollegen, um bereits im Vorfeld zu klären, welche Patienten tatsächlich fachärztlich rheumatologisch untersucht werden müssen.
  • Möglicherweise kann die Compliance und Adhärenz der Patienten durch diese Form der ergänzenden Betreuung verbessert werden.
  • Auch ist eine Optimierung des Tight-Control-Konzeptes hierdurch denkbar.

Diese und weitere Einsatzmöglichkeiten sowie die klinische Einschätzung sollten bzw. müssen vor oder mit deren Umsetzung wissenschaftlich evaluierend begleitet werden. Die alleinige Möglichkeit der Durchführung eines Verfahrens ist nicht automatisch gleichwertig mit der notwendigen Qualität und Sorgfalt in der medizinischen Betreuung.  

Fazit  

Die Videosprechstunde ist als ein Teil der Telemedizin mit den weiteren Bestandteilen, insbesondere den medizinischen Applikationen, in der zukünftigen Patientenversorgung zu betrachten. Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) und die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) werden diese Entwicklung nicht nur rechtlich begleiten, sondern auch beschleunigen. Die hierbei auch geforderte weitere Evaluation der digitalen Möglichkeiten ist allerdings dringend notwendig, schloss Welcker.  

Quelle: Vortrag „Rheuma im digitalen Zeitalter – Was können Videosprechstunden leisten“, Dr. med. Martin Welcker, Planegg. Online-Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Rheumatologie@Kongresses 2020 – virtuell. 

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung