Fehlervorwürfe im Rahmen der medizinischen Behandlung, Teil 1: Zivilrecht
Daniela Etterer. Als behandelnder Arzt ist man nicht vor dem (unberechtigten) Vorwurf einer fehlerhaften Behandlung oder einer unzureichenden Aufklärung gefeit. Abgesehen davon, dass dieser Vorwurf meist das Ehrgefühl verletzt, kann er Ansatzpunkt für eine zivilrechtliche und/ oder strafrechtliche Haftung sein. Unter der zivilrechtlichen Haftung versteht man die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen durch Patienten. Ziel ist es, den durch eine Pflichtverletzung verursachten Schaden finanziell auszugleichen. Im Gegensatz dazu wird im Rahmen des Strafrechts der staatliche Strafanspruch durchgesetzt. Zwar mag unter Umständen ein Patient das Strafverfahren durch eine Strafanzeige anstoßen, Herrin des Strafverfahrens ist jedoch die Staatsanwaltschaft.
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