Fehlervorwürfe im Rahmen der medizinischen Behandlung, Teil 2: Strafrecht

Daniela Etterer. Als behandelnder Arzt ist man nicht vor dem (unberechtigten) Vorwurf einer fehlerhaften Behandlung oder einer unzureichenden Aufklärung gefeit. Ein solcher Vorwurf kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Im Gegensatz zum Zivilrecht* wird im Rahmen des Strafrechts der staatliche Strafanspruch durchgesetzt. Zwar mag unter Umständen ein Patient das Strafverfahren durch eine Strafanzeige anstoßen, Herrin des Strafverfahrens ist jedoch die Staatsanwaltschaft.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung