Patient muss Fehler einer therapeutischen Aufklärung beweisen

Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigte hier die Entscheidung der ersten Instanz.


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