Arbeitgeberzuschuss zu Fahrtkosten muss aufgrund des 9 €-Tickets nicht sofort reduziert werden

Welche lohnsteuerlichen Folgen ergeben sich aus dem 9-€-Ticket in Hinblick auf Arbeitgeberzuschüsse und die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG)?

Das Bundesministerium der Finanzen hat aktuell mit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF)* zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zu den Aufwendungen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sogenannten 9-€-Tickets die steuerliche Abwicklung vereinfacht.

Danach gelten für die lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebenden zu den Aufwendungen des Arbeitnehmenden für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des 9-€-Tickets die folgenden Grundsätze:

  • Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Zuschüsse, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel gewähren, hinsichtlich der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmenden beschränkt sind.
  • Für die Monate Juni, Juli und August 2022 wird es aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet, wenn Zuschüsse des Arbeitgebenden die Aufwendungen des Arbeitnehmenden für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).
  • Werden bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt, als die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.
  • Arbeitgeber müssen also zum Jahresende eine Vergleichsberechnung machen.

* BMF-Schreiben vom 30.05.2022 – IV C 5 – S 2351/19/10002 :007.

Jörg Passau, Steuerberater, Kiel

Quelle: Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V.

 

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung