Corona-Tests und Gewerblichkeit – Worauf Sie achten müssen

Ärztinnen und Ärzte, die in ihrer Praxis Corona-Impfungen durchführen, dürfen diese Aufgabe nicht ganz auf andere übertragen. Sonst riskieren sie Gewerblichkeit.

Ärztinnen und Ärzte sind als Freiberufler dann steuerlich privilegiert, wenn sie als Selbstständige aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich arbeiten (§ 18 EStG). Es ist unerheblich, ob sie sich bei ihrer Arbeit von fachlich vorgebildeten Arbeitskräften wie medizinischen Fachangestellten (MFA) oder anderen ärztlichen Angestellten helfen lassen. Wichtig ist aber, dass sie durch regelmäßige und eingehende Kontrolle maßgeblich auf die Tätigkeit ihres angestellten Fachpersonals patientenbezogen Einfluss nehmen. Sie müssen der erbrachten Leistung also den Stempel ihrer eigenen Persönlichkeit auftragen („Stempeltheorie“). Dies ist dann der Fall, wenn sie die jeweils anstehenden Voruntersuchungen bei den Patientinnen und Patienten durchführen, die Behandlungsmethode festlegen und sich die Behandlung problematischer Fälle vorbehalten. Lässt sich das nicht sicherstellen, droht eine Umqualifizierung der freiberuflichen in gewerbliche Einkünfte.

Ärztinnen und Ärzte, die Corona-­Tests, sowohl PCR- als auch Antigen-Tests, durchführen, sind auch nicht gewerblich tätig. Dies gilt unabhängig von der jeweiligen medizinischen Fachrichtung. Unschädlich ist auch die Mithilfe anderer Personen beim Durchführen der Tests, beispielsweise durch MFA. Selbstständige Ärztinnen und Ärzte müssen, zur Wahrung ihres freiberuflichen Status, auch bei der Durchführung von Corona-Tests darauf achten, dass sie leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben (OFD Frankfurt a. M., Verfügung vom 26.10.2021).

Wenn Sie digitale Impfzertifikate für eine COVID-19-Schutzimpfung ausstellen, führt das auch nicht zu gewerblichen Einkünften oder bei Gemeinschaftspraxen zu einer gewerblichen Infektion (wir berichteten in der Februar-Ausgabe). Dies gilt auch dann, wenn eine andere Praxis oder Stelle, z. B. ein Impfzentrum, geimpft hat. 

PraxishinweisCorona-Tests sind mittlerweile Routine­aufgaben in Praxen. Dabei besteht die Gefahr, dass diese fast vollständig angestellte Berufsträgerinnen und -träger oder sogar das Hilfspersonal übernehmen. Eine stichprobenartige Überwachung durch Ärztinnen und Ärzte reicht aber nicht aus. Sie sollten also auch dabei auf eine ausreichende Dokumentation ihrer eigenen Teilhabe bei der Behandlung der Patientinnen und Patienten achten.

 

Kay Pampel

Quelle: ECOVIS Webservice GmbH

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