TI-Kosten steuerlich absetzen?

Die Telematik-Infrastruktur (TI) hat die Zielrichtung alle Beteiligten im deutschen Gesundheitswesen zu vernetzen, um effizienter Informationen zwischen den einzelnen Akteuren austauschen zu können. Wer übernimmt jedoch die Kosten für dieses zukunftsweisende Verfahren?

Grundsätzlich erstattet die Krankenkasse die Kosten für die erstmalige Einrichtung und den Betrieb/Unterhalt der TI-Anbindung. Die Auszahlung der Erstattung erfolgt über die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Erstattung der angesprochenen Kosten in Form eines Pauschal-Systems vorgesehen. 

Als Betriebsausgabe absetzen

Die im Einzelfall in der Praxis tatsächlich anfallenden Kosten sind für den Erstattungsanspruch irrelevant. Somit ist es nicht selten, dass die Kosten in der Arztpraxis höher sind als die Erstattung. Der sich ergebende Differenzbetrag kann steuerlich als Betriebsausgabe – und demzufolge gewinnmindernd – geltend gemacht werden.

Steuerlich werden die Anschaffungskosten für die erstmalige Einrichtung der TI-Anbindung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sofern die Kosten unterhalb von 957 € brutto (inklusive Umsatzsteuer) liegen, können diese als sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) – sofort als Praxisausgabe abgezogen werden.
Die pauschale Erstattung der Kosten wird entweder als sonstige Einnahme erfasst oder direkt kostenmindernd berücksichtigt.

Im Ergebnis wirken sich die nicht von der Krankenkasse gedeckten Kosten als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe aus. Eine Senkung der Steuerlast ist der positive Effekt. Für die optimale Gestaltung sollten Sie sich vertrauensvoll an Ihren steuerlichen Berater wenden.

Stand: April 2020

Dennis Balharek 
Bachelor of Arts in Business Administra­tion (B. A.)
Steuerberater
Teamleiter
alpha Steuerberatungs­gesellschaft mbH
Bantzerweg 3, 35396 Gießen, 0641/3002475
d.balharek@alpha-steuer.de

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