Urologie: Speziallabor in der „Ärztlichen Apparategemeinschaft“
Teil 2
Wir setzen die Hinweise zur Erbringung von Leistungen des Abschnitts M III GOÄ (Speziallabor klinische Chemie) in ärztlichen Apparategemeinschaften und zur Abrechnung als eigene Leistung fort.
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