Darauf kommt es beim Vergleich und der Auswahl einer privatärztlichen Abrechnungsstelle an
Teil 2: Worauf kommt es beim Vergleich an?
Im ersten Teil unserer Beitragsserie haben Sie erfahren, welche Unterschiede eine interne und externe Abrechnung mit sich bringen und welche Abrechnungsarten existieren. In diesem zweiten Teil geht es darum, wie Sie einen Marktvergleich von Abrechnungsdienstleistern vornehmen und wie Sie bei der Auswahl einer Abrechnungsstelle vorgehen können.

Der privatärztliche Abrechnungsmarkt ist in Deutschland stark fragmentiert und zudem geprägt von Intransparenz. So agiert eine dreistellige Zahl an Dienstleistern am Markt, von kleinen Ein-Personen-Abrechnungsbüros bis hin zu großen Abrechnungszentren, die Teil eines Konzerns sind. Nur wenige dieser Anbieter veröffentlichen ihre Tarif-Konditionen, sodass Sie bei dem Vorhaben eines eigenen Anbietervergleichs vor Herausforderungen stehen.
Denn Ärztinnen und Ärzte müssten bei jedem potenziellen Anbieter zunächst anfragen, Details zur eigenen Situation preisgeben und Angebote anfordern. Nicht zuletzt sind auf Seiten der Abrechnungsstellen unterschiedlichste Kostenmodelle verbreitet, die nur bedingt miteinander vergleichbar sind. Bei einem hinreichenden Vergleich sollten Sie zudem nicht nur die Kosten betrachten. Vielmehr sollten neben der Frage nach der passenden Abrechnungsleistung (Honorarabrechnung, Vorfinanzierung, Factoring) auch weitere Merkmale berücksichtigt werden.
Worauf kommt es beim Vergleich an?
Doch welche Kriterien sind aus ärztlicher Sicht zudem zu vergleichen? Hier sind zunächst grundlegende kaufmännische
Aspekte zu nennen (s. Infokasten).
Aspekte beim Abrechnungsstellenvergleich |
Auf diese Aspekte kommt es u. a. an:
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Diese beispielhaft aufgeführten Kriterien unterliegen Ihren subjektiven Anforderungen. Abhängig von den Vorstellungen innerhalb Ihrer Praxisorganisation sollten diese aber Berücksichtigung finden. Zudem stellt sich die Frage, wie schnell das Honorar benötigt wird. Genügt eine regelmäßige Auszahlung der Honorare erst nachdem die Patientinnen und Patienten diese beglichen haben? Bei sogenanntem echtem und unechtem Factoring werden die Honorare innerhalb einer vertraglich fixierten Zeitspanne ausbezahlt (z. B. 7, 15 oder 30 Tage). Als Faustregel gilt: Je schneller das Honorar ausbezahlt wird, desto höher sind die Konditionen. Darüber hinaus gibt es weitere Merkmale, die Sie bei einem Vergleich in Betracht ziehen können. Denken Sie dabei beispielsweise an Serviceleistungen für Ärztinnen und Ärzte, die einige Abrechnungsstellen anbieten, wie:
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Gebührenrechtliche Beratung
- Online-Portal/App für Ärztinnen und Ärzte
- Laborsplitting
- Logodruck auf Patientenrechnung
- Außergerichtliche Mahnverfahren
- Seminare/Schulungen
Aber auch Serviceleistungen wie Teilzahlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten könnten ein für Sie wichtiges Kriterium darstellen. Einige Abrechnungsdienstleister versorgen ihre Ärztinnen und Ärzte auch mit hilfreichen Statistiken und Reports (z. B. Liste der offenen Posten, Rechnungsausgangslisten, Ziffernvergleiche der Fachgruppen). Berücksichtigen Sie dies ebenfalls, sofern dies für Sie wichtig ist.
Möchten Sie sich nicht selbst um einen Vergleich der Anbieter bemühen, so steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, ein Online-Vergleichsportal für Abrechnungsstellen zu nutzen. Vergleichsplattformen bieten einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich passender Dienstleister. Mit nur wenigen Angaben lassen sich beispielsweise in einem Vergleichsrechner für Abrechnungsstellen Anbieter nach eigenen Kriterien miteinander vergleichen.
Wie hoch sind die Kosten für eine Abrechnungsstelle?
Wie bereits erwähnt existieren bei den Abrechnungsdienstleistern unterschiedliche Kostenmodelle. Dieser Umstand erleichtert einen Vergleich nicht unbedingt. Hinzu kommt, dass diverse Leistungen teilweise zusätzlich berechnet werden, wohingegen andere Anbieter diese Leistungen bereits in ihren Konditionen inkludiert haben. Beispielhaft zu nennen sind hier Leistungen wie:
- Anwalts-Mahnschreiben
- Bonitätsabfragen
- Anschriftenermittlungen
- Außergerichtliches Mahnwesen
Zudem bieten einige Anbieter spezielle Sondernachlässe, z. B. für Praxisgründerinnen und -gründer, an.
Anhand zweier Beispiele einer fiktiven Arztpraxis „Dr. Mustermann“ möchten wir Ihnen einen Eindruck davon verschaffen, wie sich Abrechnungsstellen mithilfe eines Online-Vergleichsrechners gegenüberstellen lassen (s. Infokasten links). Hierzu haben wir durchschnittliche Honorarumsätze für privatärztliche Leistungen eines Fachgruppenvergleichs aus dem Jahr 2020 zugrunde gelegt.*
Folgende Beispiele haben wir berücksichtigt |
In dem hier genutzten Vergleichsrechner für Abrechnungsstellen zeigt sich eine große Bandbreite an Tarifen. Es werden 53 potenziell passende Tarife aufgeführt, weshalb wir uns in diesem Vergleich auf die 21 Tarife der Leistung „Honorarabrechnung“ beschränken. Konditionen der gynäkologischen Praxis Dr. Mustermann Konditionen der orthopädischen Praxis Dr. Mustermann Hinweis: Die beispielhaften Berechnungen und Anbietervergleiche basieren auf dem Online-Vergleichsrechner des Vergleichsportals abrechnungsstelle.com |
*„Praxisvergleich 2020“ von Christiane Krefeld, nilaplan Hannover, veröffentlicht unter www.der-niedergelassene-arzt.de/praxis/praxisvergleich