Praxisfinanzierungen – unterschiedliche Tilgungs­methoden bringen unterschiedliche Ergebnisse

Ob Praxisgründung oder -übernahme: Dass man sich bei der Wahl der richtigen Praxisfinanzierung nicht nur mit dem Zinssatz beschäftigen muss, sollte inzwischen jeder Arzt wissen. Weitere wichtige Aspekte sind unter anderem die Laufzeit, die Zinsfestschreibung und Sondertilgungsmöglichkeiten. Einen erheblichen Einfluss hat auch die Wahl der Tilgungsmethode. Zinssätze kann man einfach vergleichen. Die Auswirkungen unterschiedlicher Tilgungsmethoden auf die Gesamtkosten einer Praxisfinanzierung zu beurteilen ist wesentlich schwieriger – insbesondere wenn man die Steuereffekte einbezieht.

Im Folgenden wollen wir die drei wichtigsten Tilgungsmethoden anschauen und Ihnen einen Überblick verschaffen, wie sich diese zueinander verhalten.

1. Die Tilgungsmethode

Finanzierungen können grundsätzlich auf drei Wegen getilgt werden.

a) Annuitätendarlehen

Die Annuität wird aus Zinssatz und anfänglichem Tilgungssatz berechnet und bleibt während der Zinsfestschreibung konstant. Durch die laufende Tilgung sinkt die Restschuld und somit der zu zahlende Zinsbetrag, während der in der Rate enthaltene Anteil für die Tilgung entsprechend steigt. Die stetige Tilgungserhöhung führt zu einer Laufzeitverkürzung. Die gleichbleibende Annuität während der Zinsfestschreibung bietet eine hohe Kalkulationssicherheit für den Liquiditätsbedarf.

b) Tilgungsdarlehen

Hier bleibt der Tilgungsbetrag immer gleich und bildet zusammen mit der Zinszahlung die Rate, die folglich mit jeder Zahlung sinkt. Da die Tilgung nicht gesteigert wird, ist die Laufzeit eines Tilgungsdarlehens länger als beim Annuitätendarlehen, wenn man mit der gleichen Tilgung anfängt.

c) Endfällige Darlehen mit Tilgungsträger

Diese Darlehen werden während der Laufzeit nicht direkt getilgt, sondern die Tilgung wird über einen separaten Tilgungsträger parallel aufgebaut.
Während die Zinsen über den gesamten Zeitraum in voller Höhe entstehen und steuerlich geltend gemacht werden können, wird der Tilgungsträger so gewählt, dass die dort entstehenden Erträge günstiger besteuert werden. Dies führt zu einem steuerlichen Vorteil.

Man versucht also mit steuerlicher Unterstützung ein Zinsdifferenzgeschäft zu erzeugen, dass im Ergebnis wirtschaftlich vorteilhafter ist, als eine der beiden genannten klassischen Finanzierungsformen.

Auswahl des Tilgungsträgers wichtig

Aber: „Wo Chancen vorhanden sind, sind Risiken nicht weit.“ Da die Risiken im Tilgungsträger stecken, ist dessen Auswahl sehr wichtig.

  • Bis Ende 2004 wurden oft Kapital­lebensversicherungen als Tilgungsträger genutzt, da deren Erträge – unter bestimmten Voraussetzungen – steuerfrei vereinnahmt werden konnten.
  • Seit 2005 werden diese Erträge aber zu mindestens 50 % besteuert und die Beiträge können nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zudem hat sich die Garantieverzin­sung von Kapitallebensversicherungen in den letzten Jahren immer weiter abgesenkt.1

Aktuell werden deshalb auch breit gestreute Kapitalanlagen wie zum Beispiel weltweit investierende Aktienfonds als Tilgungsträger genutzt, deren Erträge der Abgeltungssteuer von 25 % (zzgl. SolZ, KiSt) unterliegen. Da die meisten Ärzte einen deutlich höheren Grenzsteuersatz haben, ist auch hier ein Zinsdifferenz­geschäft möglich.

► Natürlich sind dabei auch die Kursrisiken einer solchen Kapitalanlage zu beachten.

Darüber hinaus muss bedacht werden, dass die Tilgungsträger immer als Sicherheit der finanzierenden Bank dienen. Sollte sich ein Kursrisiko während der Laufzeit realisieren, kann es zu Nachschusspflichten kommen.

2. Konkrete Belastungsvergleiche

Um die drei Tilgungsmethoden zu vergleichen wurde jeweils ein Finanzierungsvolumen von Euro 150.000, mit einem Zinssatz von 3,5 % zugrunde gelegt. Dieser Betrag wird über zehn Jahre getilgt und für den genutzten Tilgungsträger wurde ein Ertrag von 3,5 % unterstellt. Als Tilgungsträger soll eine Kapitalanlage dienen, die der Abgeltungsteuer unterliegt.

Die Restschuldentwicklung bei den Alternativen unterscheidet sich kaum. Es ergeben sich aber interessante Unterschiede hinsichtlich der Liquiditätsbelastung.

a) Vergleich der Liquiditätsbelastung p.a. vor Steuern

Der Vergleich in Grafik 1 zeigt die gleichmäßige Liquiditätsbelastung beim Annuitätendarlehen und beim endfälligen Dar­lehen. Das Tilgungsdarlehen beansprucht am Anfang die höchste Liquidität und in den letzten Jahren die geringste.

 

Um einen fairen Vergleich zu machen, ermittelt man die Summe aller Rückzahlungsbeträge minus die Höhe der Darlehensauszahlung. Die Differenz ist dann der Gesamtaufwand. Vergleicht man den Gesamtaufwand über die gesamte Laufzeit, ergeben sich folgende Gesamtkosten vor Steuern:

b) Vergleich der Liquiditätsbelastung p.a. nach Steuern

Für einen wirtschaftlich sinnvollen Vergleich muss zusätzlich die steuerliche Wirkung der Zinsen berücksichtigt werden. Wir unterstellen dazu den Spitzensteuersatz von 42 % plus Solidaritätszuschlag. Am Beispiel des Annuitätendarlehens wird folgend erläutert, wie die Vorgehensweise ist:

Die Betrachtung nach Steuern zeigt (s. Grafik 2), dass die immer geringer werdende Zinslast beim Annuitätendarlehen zu einem steigenden Liquiditätsbedarf führt. Dagegen verschieben sich die Kurven des Tilgungsdarlehens und der endfälligen Finanzierung gleichmäßig nach unten.

Der echte Vergleich ergibt sich aus der kumulierten Betrachtung über die Gesamtlaufzeit. Vergleicht man den Gesamtaufwand, ergeben sich nach Steuern folgende Gesamtkosten:

c) Ergebnis

Die Lösung „endfälliges Darlehen mit Tilgungsträger“ ist von der teuersten zur billigsten Lösung geworden.

Wichtig:

Diese Aussage hängt ganz entscheidend davon ab, dass mit dem Tilgungsträger auch die angestrebte Rendite von 3,5 % erzielt wird. Wenn durch fehlende Rendite nach zehn Jahren nur Euro 140.000 statt der benötigten Euro 150.000 im Tilgungsträger vorhanden sind, bleibt diese Lösung die teuerste.

Umgekehrt gilt aber auch: Wenn nach zehn Jahren Euro 160.000 im Tilgungsträger angesammelt wurden, hat man das Darlehen quasi „umsonst“ bekommen.

Die Lösung über einen Tilgungsträger bietet also Chance und Risiko. Dieses Risiko sollte nur derjenige eingehen, der es auch tragen kann. Ob dies möglich ist, kann eine „Worst Case-Berechnung“ ermitteln. Neben den finanzmathematischen Berechnungen sollte hier auch die persönliche Risikoeinstellung hinterfragt werden. Als Arzt und damit Unternehmer trägt man grundsätzlich schon wirtschaftliche Risiken. Nicht jeder ist bereit weitere Risiken auf der Finanzierungsebene auf sich zu nehmen. Die eigene Einstellung zum Risiko (und der Chance) ist hier ein wichtiges Beurteilungskriterium.

3. Die Gesamtoptimierung der Tilgung inklusive Privatbereich

Da sich die Wahl der Tilgungs­methode stark auf den jährlichen Liquiditätsbedarf auswirkt, sollte die Beurteilung der gesamten Liquiditätsbelastung auch die privaten Finanzierungen einbeziehen. Existiert neben der Praxis­finanzierung auch eine private Finanzierung (z.B. für ein Eigenheim), sollten die Tilgungsgeschwindigkeiten dieser beiden Finanzierungen aufeinander abgestimmt werden.

Neben der Liquiditätsfrage geht es auch um eine steuer­liche Fragestellung. Die Zinsen für die Praxisfinanzierung können im Gegensatz zur Eigenheimfinanzierung steuerlich geltend gemacht werden. Deshalb sollte zuerst die Eigenheimfinanzierung getilgt werden, bevor mit der Tilgung der Praxisfinanzierung begonnen wird. Auch wenn die Steuerung der Tilgungen in dieser absoluten Form nur theoretisch möglich sein wird, sollte man diesen Aspekt immer im Auge behalten. Gerade wenn beide Finanzierungen bei einer Bank aufgenommen werden, bieten sich hier bessere Gestaltungsmöglichkeiten.

Führt eine zu ehrgeizige Tilgung des Eigenheims zu sogenannten Überentnahmen, so dass laufende Sollzinsen in der Praxis entstehen, wird diese Gestaltung durch §4 Abs. 4a EStG begrenzt. Eine genaue Berechnung dazu kann ein Steuerberater erstellen.

4. Fazit

Die Komplexität der zu beachtenden Aspekte und ihre Wechselwirkung untereinander sind bei Finanzierungsfragen deutlich höher, als man zunächst denkt und machen einen professionellen Berater an der Seite des Arztes oft unverzichtbar. Schauen Sie nicht nur auf die „Steuer­ersparnis“, sondern lassen Sie sich die Liquiditätsbelastung in den einzelnen Jahren nach Steuern ausrechnen. Vergleichen Sie diese mit Ihren finanziellen Möglichkeiten, die danach verbleiben. Bedenken Sie auch die Wechsel­wirkungen mit Ihren privaten Hausfinanzierungen.

1 Garantiezins in 2004: 2,75%; seit 01.01.2017: 0,9%

Diplom-Kaufmann Dirk Klinkenberg
Steuerberater und Geschäftsführer der
CURATOR Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, www.curator.de, Fachberater für Vermögensgestaltung (DVVS e.V.)
Schlossstraße 20, 51429 Bergisch
Gladbach, Tel.: 02204-9508-200.
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Tätigkeitsschwerpunkt der CURATOR ist die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten und sonstigen Heilberuflern.
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