Regressbedrohung durch die Regionalisierung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen

RA Simone Vogt. Seit dem 1.1.2017 gelten die neuen Regelungen im SGB V und die hierauf aufbauenden Prüfvereinbarungen der einzelnen Bundesländer zu der Honorar- und der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Die Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden nunmehr im Wesentlichen regional und daher sehr unterschiedlich geregelt. Diese Reform hat sich – wie die vielen Vorgänger – zum Ziel gesetzt, niederlassungswilligen Ärzten die Angst vor Regressen zu nehmen. Durch die Regionalisierung unter Vorgaben der Bundes­ebene sollen die neuen Strukturen die bisherigen Defizite ausgleichen.


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