Sparpotenziale bei der digitalen Umrüstung in der Arztpraxis

Die Gesundheitsversorgung wird in zunehmendem Maße digitalisiert. Das bedeutet vielfältige Veränderungen im Praxisalltag. Dabei gibt es auch Fördermöglichkeiten vom Staat.

Mit dem E-Health-Gesetz hat die Digitalisierung des Gesundheits­wesens den rechtlichen Rahmen erhalten, in dem die digitale Infrastruktur für die Gesundheitsversorgung auch vom Gesetzgeber vorangetrieben werden soll. Allerdings obliegt es dem einzelnen Arzt, ob und in welcher Form er die Empfehlungen aus dem E-Health-Gesetz in seiner Praxis umsetzen möchte. Dementsprechend ist derzeit eine große Bandbreite in der deutschen „Medizinlandschaft“ zu beobachten, die von modernen Praxen mit hohem Digitalisierungsgrad bis hin zu traditionellen Arztpraxen reicht, in denen noch mit Papier und Telefon gearbeitet wird.

Mit beispielsweise dem Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit als einer von mehreren Fördermöglichkeiten werden zudem Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt (s. Infokasten). Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche die Aufnahme digitaler Verfahren, den Aufbau digitaler Produkte oder die Digitalisierung von Strategien und der Organisation zum Ziel haben.

Bundesregelung: Umfang und Konditionen

Förderart: Ratendarlehen und endfällige Darlehen

Finanzierungsanteil: 100 % der förder­fähigen Investitionskosten

Laufzeiten Ratendarlehen:

  • 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr,
  • 5, 7 oder 10 Jahre mit einem optionalen Tilgungsfreijahr
 

Laufzeiten endfällige Darlehen: 3 Jahre

Kein Mindestbetrag

Es fallen z. B. folgende Maßnahmen in die Digitalisierung des Geschäftsbetriebs:

  • Integration von digitalen Kundenschnittstellen (Customer Relationship Management(CRM)-Systeme), Vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung (Enterprise Resource Planning (ERP)-System), Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze, der Aufbau und die Verbesserung von digitalen Plattformen, die Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender Anwendersteuerungssoftware oder die Entwicklung digitaler Normen und Standards.
  • Die Entwicklung und Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, der Initialisierungsaufwand von Cloud-Technologien oder die Entwicklung und Implementierung eines Social-­Media-Kommunikations-, IT- und Datensicherheitskonzepts.

Für Arztpraxen könnten entsprechende Maßnahmen z. B. sein:

  • Technologie um eine virtuelle Sprechstunde durchzuführen
  • Online-Terminbuchungssysteme
  • Führung der elektronischen Patientenakte und des E-Rezepts
  • Nutzung von Diagnose-Apps oder Tele-Monitoring

Für von der NRW.Bank geförderte Digitalisierungsvorhaben, muss der Investitions­standort in NRW liegen. Umsatzsteuerbeträge können nur mitfinanziert werden, sofern der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, dies wäre bei den meisten Ärzten der Fall.

Computerhardware und Software

Den Kernbereich der Digitalisierung bilden die Computerhardware (einschl. der dazu gehörenden Peripheriegeräte) sowie die für die Dateneingabe und -verarbeitung erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware. Diese Wirtschaftsgüter unterliegen aufgrund des raschen technischen Fortschritts einem immer schnelleren Wandel. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die der Abschreibung nach § 7 EStG zugrunde zu legen ist, wurde für diese Wirtschaftsgüter allerdings seit rund 20 Jahren nicht mehr geprüft und bedarf deshalb einer Anpassung an die geänderten tatsächlichen Verhältnisse.

Für die Nutzungsdauer von Computerhardware und von Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung gelten nach BMF steuerlich nun die folgenden Grundsätze: Für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer kann für die nebenstehend aufgeführten materiellen Wirtschaftsgüter „Computerhardware“ (s. Tab.) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden, hierdurch entsteht deutliches Steuersparpotenzial.

Die betroffenen Wirtschaftsgüter werden wie folgt definiert:

Computer

Ein Gerät, das Logikoperationen ausführt und Daten verarbeitet, das in der Lage ist, Eingabegeräte zu nutzen und Informationen auf Anzeigegeräten auszugeben und das i. d. R. eine Zentraleinheit (ZE) beinhaltet, die die Operationen ausführt.

Desktop-­Computer

Ein Computer, dessen Haupteinheit an einem festen Standort aufgestellt wird, der nicht als tragbares Gerät ausgelegt ist und der mit einem externen Anzeigegerät sowie externen Peripheriegeräten wie Tastatur und Maus genutzt wird. Bei einem „integrierten Desktop-­Computer“ funktionieren der Computer und das Anzeigegerät als Einheit, deren Wechselstromversorgung über ein einziges Kabel erfolgt.

Notebook-­Computer

Ein Computer, der speziell als tragbares Gerät und für den längeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Unterkategorien des Notebook-Computers sind u. a.:

  • Tablet-Computer • Slate-Computer • mobiler Thin-Client
 

Desktop-­­
Thin-­Client

Ein Computer, der eine Verbindung zu entfernten Rechenressourcen (z. B. Computerserver, Remote-Workstation) benötigt, mit denen die hauptsächliche Datenverarbeitung erfolgt, und der über kein eingebautes Rotations-Speichermedium verfügt. Die Haupteinheit eines Desktop-Thin-Clients wird an einem festen Standort (z. B. auf einem Schreibtisch) aufgestellt und ist nicht als tragbares Gerät ausgelegt.

Work­station

Ein Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben anderen rechenintensiven Aufgaben hauptsächlich für Grafikanwendungen, Computer Aided Design, Softwareentwicklung sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird.

Small-Scale-­Server

Eine Computer-Art, die i. d. R. Desktop-Computer-Komponenten im Desktopgeräteformat verwendet, jedoch in erster Linie als Speicherhost für andere Computer und zur Ausführung von Funktionen wie der Bereitstellung von Netzinfrastrukturdiensten und dem Daten-/Medien-Hosting bestimmt ist und

  • als Standgerät, Turmgerät oder in einem sonstigen Format ausgelegt ist, das dem Format von Desktop-Computern ähnelt, sodass alle Datenverarbeitungs-, Speicher- und Netzschnittstellenkomponenten in einem Gehäuse untergebracht sind;
  • die für den Betrieb 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche ausgelegt ist;
  • die in erster Linie für den Simultanbetrieb in einer Mehrbenutzer-Umgebung ausgelegt ist, in der mehrere Benutzer an vernetzten Client-Geräten arbeiten können;
  • die über ein Betriebssystem verfügt, das für Heimserver oder Server­anwendungen im unteren Leistungsbereich ausgelegt ist, sofern das Gerät mit einem Betriebssystem in Verkehr gebracht wird.
 

Docking­station

Ein separates Produkt, das an einen Computer angeschlossen wird und dazu dient, Funktionen wie z. B. die Erweiterung der Anschlussmöglichkeiten oder das Zusammenlegen von Anschlüssen für Peripheriegeräte zu übernehmen.

Externes Netzteil

Ein Gerät, das zum Betrieb mit einem separaten Gerät bestimmt ist und das über eine Ausgangsleistung laut Typenschild von höchstens 250 Watt verfügt.

Peripherie-­Geräte

Alle Geräte, die nach dem EVA-Prinzip (Eingabe-Verarbeitung-Ausgabe) zur Ein- und Ausgabe von Daten genutzt werden. Peripheriegeräte lassen sich in drei Gruppen gliedern:

  • Eingabegeräte: z. B. Tastatur, Maus, Grafiktablett, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset
  • Externe Speicher: z. B. Festplatte, DVD-/CD-Laufwerk, Flash Speicher (USB-Stick), Bandlaufwerke (Streamer)
  • Ausgabegeräte: z. B. Beamer, Plotter, Headset, Lautsprecher und Computer-­Bildschirm oder auch Monitor oder Display sowie Drucker
 

Fazit

Schließlich bringt die Digitalisierung der Arztpraxis viele Vorteile für Ärzte und Patienten mit sich. Gleichzeitig kann nur so sichergestellt werden, auch in Zukunft stets up to date zu sein und nicht von der Konkurrenz abgehängt zu werden.

Steuerberater Dennis Janz LL. M. (Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen) und Jacquelina Markaj, Absolventin des Studiengangs Steuerrecht an der FOM in Dortmund. Yannik Berger M. Sc. (Banking & Finance) yannik.berger@sparkasse-dortmund.de
www.rp-steuerberater.com

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