Zi-Befragung: Die 4 Kostentreiber in deutschen Arztpraxen

Sonderaufwendungen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie, Terminmanagement sowie IT und Datenschutz haben seit 2019 zu erheblichen Zusatzkosten in den deutschen Vertragsarztpraxen geführt. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat im Oktober Umfrageergebnisse zu Sonderkosten im Praxismanagement 2019/2020 vorgestellt.

 

1. COVID-19-Pandemie

Bislang hat jede Praxis im Mittel mehr als 1.300 € für persönliche Schutzausrüstung und weitere Hygienemaßnahmen wie Plexi­glastrennwände zum Infektionsschutz gegen die COVID-19-­Pandemie aufgewendet. Die erweiterten Hygienemaßnahmen haben die gewohnten Arbeitsabläufe im Praxisalltag in knapp 90 % aller Praxen verändert. Dies war insgesamt mit über sechs Stunden durchschnittlicher wöchentlicher Mehr­arbeit verbunden. 

2. Praxis-IT

Zur Umsetzung der DSGVO mussten Praxen 2018 im Schnitt insgesamt 2.487 € für Maßnahmen aufwenden. 2019 sind diese Aufwendungen um rund 18 % auf 2.932 € gestiegen. Insgesamt schlugen die Kosten für IT in den Praxen 2019 mit rund 6.000 € pro Jahr zu Buche, die Steigerung betrug hier 60 % gegenüber 2017. 

3. Terminmanagement

Für das Terminmanagement, also die Terminvergabe und -verwaltung, sind den Praxen – vor allem mit den Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) seit Mai 2019 – Aufwendungen für IT und Mitarbeiterschulung zur Terminvergabe in Höhe von 885 € entstanden. Dabei verursachten kurzfristig nicht wahrgenommene Termine Ausfälle, insbesondere in der fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, deren entgangene Honorare auf durchschnittlich rund 3.500 € im vergangenen Jahr geschätzt werden.

Das sind die zentralen Ergebnisse einer aktuellen Umfrage zu besonderen Kosten im Praxismanagement, die das Zi im Oktober veröffentlicht hat. Die deutlichen Mehrkosten, die die Vertragsärzte und Psychotherapeuten schultern müssten, belasteten den ambulanten Bereich in einer schwierigen Zeit, so Dr. Dominik von Stillfried, Zi-Vorstandsvorsitzender. Alleine diese zusätzlichen Kostenbelastungen seien geeignet, die für 2020 vereinbarte Preisanpassung für ärztliche Leistungen von 1,5 % oder rechnerisch 3.900 € pro Praxis weitestgehend zu absorbieren – sofern diese Zahlungen bei pandemiebedingt rückläufigen Fallzahlen in den Praxen überhaupt ankämen. Damit würden etwa steigende Personalkosten der Praxen noch gar nicht berücksichtigt. 

4. Lieferengpässe von Arzneimitteln

Die Ergebnisse der Zi-Erhebung zeigen außerdem, dass über 80 % der befragten Praxen von Lieferengpässen von Arzneimitteln betroffen waren, besonders in der hausärzt­lichen Versorgung. Im Durchschnitt mussten bei 138 Patienten im ersten Quartal 2020 Arzneimittelverordnungen aufgrund von Lieferengpässen geändert oder neu ausgestellt werden. „Lieferengpässe bei Arzneimitteln betreffen demnach fast ein Viertel der Patienten mit einer Verordnung in den Hausarztpraxen. Für die Praxen bedeutet das einen Mehraufwand von rund vier Stunden pro Woche für die Suche nach geeigneten Alternativpräparaten oder die Medikationsumstellung. Aber auch für Patienten kann dies unerfreuliche Konsequenzen haben. Die teilnehmenden Praxen berichten, dass in etwa 10 % der Lieferengpässe das Therapieziel nicht erreicht werden konnte“, so von Stillfried. Über 90 % der an der Zi-Erhebung teilnehmenden Hausarztpraxen berichten zudem über Lieferengpässe bei Impfstoffen und über einen zusätzlichen Zeitaufwand von 2,3 Stunden pro Woche.

 


Angaben zur Methodik

Im Erhebungszeitraum vom 2. Juli 2020 bis 31. August 2020 haben knapp 1.900 Praxen an der Online-Befragung teilgenommen. Ausgewertet wurden 1.744 Rückmeldungen, davon 455 Hausärzte, 774 Fachärzte und 515 Psychotherapeuten. Rund 55.000 Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind persönlich zur Teilnahme an der Online-Befragung eingeladen worden. Die Praxen wurden aus dem Bundesarztregister zum Stand  31. Dezember 2019 auf Grundlage einer Stichprobe ausgewählt. Die Stichprobe umfasst 40 Prozent der hausärztlichen Praxen (Allgemeinmediziner), alle Facharztpraxen sowie 30 Prozent der Praxen der ärztlichen und psychologischen Psychotherapie und stellt die Stichprobengesamtheit dar. Hausärztliche und psychotherapeutische Praxen wurden zufällig unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte des jeweiligen Praxisstandortes ausgewählt, um eine möglichst repräsentative Stichprobe zu erhalten, allerdings sind die Rückläufe nicht nach geografischen Merkmalen auswertbar. Die Ergebnisse können nach Versorgungsbereichen, nicht jedoch nach Praxisgröße gewichtet berichtet werden.


Das Zi-Paper „Besondere Kosten im Praxismanagement“ finden Sie unter folgendem Link: https://www.zi.de/fileadmin/images/content/Publikationen/Zi-Paper_15-2020_Erhebung_Praxismanagement.pdf

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi)

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