Überblick nützlicher Informationen zur Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine

Genaue Zahlen sind schwer zu schätzen, aber das UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) geht zurzeit von über drei Millionen Ukraine-Flüchtlingen aus. Wie viele Geflüchtete in Deutschland Schutz suchen, ist ebenfalls nicht bekannt, da ukrainische Staatsbürger kein Visum benötigen, um in Deutschland einzureisen. Fest steht, dass die Menschen Hilfe und Unterstützung benötigen. Neben der Bereitstellung von Wohnraum, Kleidung oder Hygieneartikeln ist es vor allem auch wichtig, dass die Flüchtlinge den richtigen Versicherungsschutz bekommen. Ein Überblick.

Medizinische Hilfe

Schutzsuchende aus der Ukraine erhalten – auch wenn sie kein Asyl beantragen müssen – die gleichen medizinischen Leistungen wie auch Asylbewerberinnen und -bewerber. Dabei werden z. B. akute Erkrankungen behandelt; es besteht beispielsweise Anspruch auf Schutzimpfungen oder Vorsorgeuntersuchungen, auf benötigte Medikamente und in notwendigen Einzelfällen auf eine Psychotherapie. Geflüchtete sind von Zuzahlungen und Mehrkosten befreit. Die dafür nötigen Behandlungsscheine werden von den Kommunen ausgestellt. In vielen Bundesländern erhalten ukrainische Flüchtlinge auch eine elektronische Gesundheitskarte von der Kommune, vorausgesetzt, es gibt eine entsprechende Vereinbarung über dieses vereinfachte Verfahren zwischen den jeweiligen Bundesländern und den Krankenkassen.

Hilfe für Mütter und Schwangere

Es sind vor allem Mütter mit Kindern und Schwangere, die aus der Ukraine fliehen und Schutz in Nachbarländern und in Deutschland suchen. Um ihnen möglichst schnell Orientierung und Sicherheit in Deutschland zu geben, hat das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtige Informationen für Schwangere und Familien auf Ukrainisch, Russisch und Englisch zusammengestellt. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

► Das NZFH wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Corona-Impfung für Geflüchtete

Corona-Impfungen sind nur dann gültig, wenn sie mit Vakzinen durchgeführt sind, die in der Europäischen Union zugelassen sind. Impfungen z. B. mit Sputnik V oder Impfstoffen von Sinovac oder Sinopharm gehören nicht dazu. Betroffene müssen sich in Deutschland daher erneut impfen lassen.

Haftpflichtversicherung für Geflüchtete

Neben der Krankenversicherung gehört die Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. Sie sichert unter anderem Missgeschicke im Alltag ab. In der Regel sind Geflüchtete automatisch mitversichert, wenn sie in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen wurden. Viele Versicherer haben darüber informiert, dass sie sich hier ohnehin kulant zeigen werden. In einigen Kommunen ist es auch möglich, eine Sammelversicherung abzuschließen. Dabei zahlt die Gemeinde einen Pauschalbetrag für alle aufgenommenen Flüchtlinge an den kooperierenden Versicherer.

Job-Angebote für Geflüchtete

Mehrsprachige Online-Portale helfen Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, schnell und unbürokratisch, einen Job zu finden. Beispielsweise kommen die Plattformen „jobs4ukraine“ und „jobaidukraine“ infrage, wo Jobsuchende bereits vorhandene Stellenangebote anschauen und Unternehmen kostenfrei Stellen inserieren können.

Kfz-Haftpflichtversicherung für Geflüchtete

Viele Fahrzeuge ukrainischer Flüchtlinge haben vermutlich keinen gültigen Versicherungsschutz und dürften eigentlich nicht auf deutschen Straßen fahren. Aufgrund der Notlage übernimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) daher zunächst bis zum 31. Mai 2022 alle Kfz-Schäden für geflüchtete Ukrainer. Im Schadensfall müssen sich Betroffene an das "Deutsche Büro Grüne Karte" wenden, das Schäden nach einem Unfall mit ausländischer Beteiligung abwickelt.

Ukrainische Flüchtlinge und Sport

Um den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen und sie zu integrieren, engagiert sich auch der organisierte Sport. Flüchtlinge, die sich in einem Verein der Landessportbünde/Landessportverbände (LSB/LSV) sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die Sportversicherung von ARAG, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind. Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden und ist für die Vereine kostenlos.

 

Quelle: ARAG SE
 

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