Nicht nur das Erscheinungsbild Ihrer Praxis ist wichtig. Auch die Arbeitsabläufe und die Technik müssen stimmen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, was Sie für die Optimierung ihrer Räumlichkeiten tun können.
Als niedergelassener Arzt und niedergelassene Ärztin leiten Sie ein komplexes Wirtschaftsunternehmen: Ihnen obliegt eine Vielzahl an Verantwortlichkeiten wie Mitarbeiterführung, Abrechnung oder Hygieneeinhaltung. Sie müssen sich gegen die Konkurrenz behaupten und das berufspolitische Geschehen verfolgen. Allem voran kümmern Sie sich um das Wohl und die Gesundheit Ihrer Patienten. Neben diesen Faktoren tragen insbesondere optimierte Arbeitsabläufe und darauf abgestimmte Raumstrukturen zum Erfolg Ihrer Praxis bei. Auf diesen Bereich spezialisierte Architekten sind für Sie kompetente Ansprechpartner und begleiten Sie bei der Umsetzung von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe.
Die Entscheidungen, sich niederzulassen, haben Sie bereits getroffen. Ungeachtet dessen, ob Sie diesen Schritt vor kurzem gegangen oder bereits seit vielen Jahren selbstständig sind, ist es immer sinnvoll, die Unternehmens-und Praxisstruktur regelmäßig zu hinterfragen.
Die täglichen Arbeitsabläufe in Ihrer Praxis machen oft sichtbar, an welcher Stelle Veränderungen erforderlich sind, wo Potentiale für Optimierungen liegen und ob das, was Sie aufgebaut haben, noch Ihren derzeitigen Wünschen und Anforderungen gerecht wird.
Stehen in diesem Zuge räumliche Veränderungen an, so lassen sich diese in der Regel den drei Kategorien „Modernisierung“, „Umbau“ und „Neubau“ zuordnen.
Eine Praxis sollte im Schnitt alle fünf bis zehn Jahre modernisiert werden. Während der täglichen Nutzung kommt es zwangsläufig zu Abnutzungserscheinungen. Schon eine Auffrischung Ihrer Praxisräume durch einen neuen Wandanstrich, neue Farbe an den Türzargen und die Reinigung von Bodenbelägen können eine deutliche Veränderung bewirken. Der Umfang dieser Arbeiten ist in der Regel mit wenig Zeitaufwand realisierbar und kann oft problemlos während der Betriebsferien erfolgen.
In manchen Fällen ist es an der Zeit, neue Farben und Materialien auszuwählen, zum Beispiel für Wandgestaltung. Idealerweise werden diese auf das Corporate Design Ihrer Praxis abgestimmt und schaffen somit ein einheitliches Erscheinungsbild.
Steht für Sie der Austausch des Bodenbelags an, ist es sinnvoll, in diesem Zusammenhang auch zu überprüfen, ob die Inneneinrichtung und die Untersuchungseinheiten zu ersetzen sind bzw. ob diese an der bisherigen Stelle noch richtig stehen. Stellt sich eine Optimierung als sinnvoll heraus, sollte diese dann in einem Zuge mit umgesetzt werden. Gemeinsam mit einem Architekten lassen sich all Ihre Vorstellungen zielgenau realisieren.
Bei einer Grundreinigung des Bodenbelags muss vorab überlegt und geprüft werden, ob schwere Untersuchungseinheiten versetzt werden können. Bei einer Reinigung ist es auch möglich, den Belag um die Einheit herum aufzuarbeiten. Selbstverständlich muss diese vorab gut geschützt werden und bei der Durchführung der Reinigung ist es gut, ein Auge auf die Einheit zu werfen.
Steht für Sie der Austausch des Bodenbelags an, da er beispielsweise Beschädigungen aufweist, sind ein paar mehr Gedanken notwendig und sinnvoll. Die Praxis sollte dann in Gänze oder ggf. in Teilen ausgeräumt werden. Gibt es keine Möglichkeit die Praxis ganz zu schließen, müssen die Arbeiten von Raum zu Raum vorgenommen werden. Auch das ist möglich und wird auch so gemacht. Es ist für alle Beteiligten nicht einfach, da der Zeitraum sich entsprechend verlängert und es zu Einschränkungen in der Praxis kommen kann. In der Regel sind aber diese Zeiten vergessen, wenn die Praxis in neuem Glanz erscheint – für das Personal und die Patienten.
Wenn die Entscheidung für einen neuen Bodenbelag getroffen ist, können Sie eingespielte Abläufe oder auch Geräte hinterfragen. Stellt sich eine Optimierung als sinnvoll heraus, sollte diese dann in einem Zuge mit umgesetzt werden. Gemeinsam mit einem Architekten lassen sich all Ihre Vorstellun-gen zielgenau realisieren.
Manchmal stehen größere Veränderungen ins Haus. Diese können sehr vielfältig sein, wie zum Beispiel:
die Erweiterung durch einen Partner,
den Einbezug von ungenutzten Flächen,
die Optimierung der Praxisabläufe,
eine neue Inneneinrichtung (abgestimmt auf das Corporate Design)
oder die Anschaffung neuer technischer Geräte und Untersuchungseinheiten.
Die Arbeitsabläufe Ihrer Praxis verändern sich und der Grundriss ist daraufhin anzupassen.
Insbesondere, wenn im Zuge des Umbaus ein Eingriff in den Bestand erforderlich ist, sollte der Umbau von einem Architekten geführt werden. Hier geht es nicht nur um ein passendes Farb-und Materialkonzept, sondern auch um bauliche Veränderungen wie das Versetzen von Wänden oder die Verlegung neuer Kabel.
Gerade wenn im Rahmen eines Umbaus Eingriffe in die bestehende Bausubstanz erforderlich sind, sollte die Planung und Umsetzung unbedingt von einer Architektin oder einem Architekten begleitet werden. Dabei geht es nicht nur um ein stimmiges Farb- und Materialkonzept, sondern auch um bauliche Maßnahmen wie das Versetzen von Wänden, Türverbreiterungen oder die Neuverlegung von Leitungen.
Der Großteil der Praxen befindet sich in angemieteten Räumlichkeiten. Der Begriff „Neubau“ bezieht sich in diesem Zusammenhang auf einen Neubezug bereits existierender Praxisflächen.
Auch wenn Ihre Praxis bereits besteht, gibt es durchaus Gründe für einen Umzug. Diese können sehr vielfältig sein, wie zum Beispiel die Veränderung der Unternehmensstruktur:
Sie möchten Ihre Einzelpraxis in eine Gemeinschaftspraxis umwandeln und Sie benötigen dafür größere Räumlichkeiten.
Oder Ihre vorhandenen Räume sind ineffizient und werden den Arbeitsabläufen Ihrer Praxis nicht mehr gerecht: So liegt Ihr Labor beispielsweise statt in unmittelbarer Nähe am entgegengesetzten Ende der WCs und Ihre Mitarbeiter müssen täglich viele Wege zurücklegen.
Neben diesen Beweggründen gibt es auch Faktoren, die Sie nicht beeinflussen können, sondern einhalten müssen. Hierzu gehören zum Beispiel die Einhaltung der Anforderungen der technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250) oder für Arbeitsstätten (ASR). Diese sind Teil des Arbeitsschutzes und gehören zu den staatlichen Vorschriften, zusammen mit der Arbeitsstättenverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz. Sie enthalten genaue Vorgaben u.a. zu Sanitär- und Pausenräumen, zu Beleuchtung und zu Barrierefreiheit am Arbeitsplatz.
Kommen sie zu dem Schluss, dass für Sie neue Praxisräume unabdingbar sind, sollten Sie bei Ihrer Suche folgende Parameter berücksichtigen:
die passende Größe und die richtige Raumanzahl,
die Lage des Objekts mit seinem unmittelbaren Umfeld und Einzugsgebiet,
die Verkehrsanbindung,
die Parkmöglichkeiten vor Ort,
die Konkurrenz
und nicht zuletzt das Gebäude an sich.
Ihr Architekt kann die ausgesuchte Immobilie in Bezug auf Raumprogramm, Ausstattung und Technik bewerten. Daher ist es sinnvoll und ratsam, den Planer von Anfang an mit ins Boot zu holen.
Ihre Architektin oder ihr Architekt kann die ausgesuchte Immobilie hinsichtlich auf Raumprogramm, Ausstattung und Technik fundiert beurteilen. Daher ist es empfehlenswert, sie frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen.
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Maßgeschneidert vom Spezialisten
Räumliche Gegebenheiten, gesetzliche Bestimmung und individuelle Vorstellungen in ein praktikables Konzept zu packen und umzusetzen, ist nicht ganz einfach, aber von entscheidender Bedeutung. Auf Praxisausbau spezialisierte Architektinnen und Architekten können die verschiedenen Bestandteile zu einem großen Ganzen zusammenfügen und scheinbar Unmögliches möglich machen.
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