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Abrechnung, Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Abrechnungsservice
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Der Abrechnungsservice für niedergelassene Ärzte ist ein Leserservice der Wirtschaftsmagazine. Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Einschätzungen keine Rechtsberatung darstellen kann.

Kooperation

Abrechnungsausschlüsse von gemeinsam tätiger Ärztin und Hebamme

Frage: Ich plane die Kooperation mit einer freiberuflichen Hebamme in der Praxis, wo ich als angestellte Frauenärztin (MVZ) tätig bin. Was muss ich bei der Abrechnung beachten? Gibt es grundlegende Bedingungen für eine taggleiche Abrechnung oder irgendwelche Rechnungsausschlüsse zwischen Arzt- und Hebammenleistung, die es zu beachten gilt? 


18.02.2025
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Antwort:

Als Vertragsärztin rechnen Sie die vom Ihnen erbrachten Leistungen nach dem EBM ab. Eine bei den Krankenkassen zugelassene Hebamme – nur die können erbrachte Leistungen abrechnen – rechnet direkt mit den Krankenkassen nach einer eigenen Gebührenordnung ab. Konkrete Ausschlussbestimmungen, ob und welche EBM-Positionen nicht neben Positionen der Gebührenordnung für Hebammen berechnet werden können, sind uns nicht bekannt. Selbstverständlich können inhaltsgleiche oder sich überschneidende Gebührenpositionen nicht nebeneinander berechnet werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) ist in Abrechnungen der Hebammen nicht eingebunden, da diese direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Somit können erst bei den Krankenkassen die Abrechnungen der Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen zusammengeführt werden.

Leistungen, die von Hebammen separat von ärztlichen Leistungen erbracht werden, können von diesen berechnet werden. Da der Abgleich der Abrechnungen der Ärztinnen und Ärzte einerseits und der Hebammen andererseits bei den Krankenkassen erfolgt, ist eine Anfrage bei den Krankenkassen angezeigt, ob in den Statuten der Krankenkassen gegenseitige Abrechnungsausschlüsse definiert sind.



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