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Abrechnung, Urologie Urologie, Gynäkologie, Allgemein- & Innere Medizin, Orthopädie, Neurologie, Dermatologie, Pädiatrie Abrechnungsservice
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Der Abrechnungsservice für niedergelassene Ärzte ist ein Leserservice der Wirtschaftsmagazine. Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Einschätzungen keine Rechtsberatung darstellen kann.

EBM-Tipp

EBM: Urinteststreifen ohne Befund dokumentieren

Frage: Was ist bei der Dokumentation von Urinteststreifen zu beachten? Müssen auch die „normalen“ Befunde dokumentiert werden? 


02.02.2026
Redaktion
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Frage: Wie verhält es sich mit der Dokumentation von Urinteststreifen? Diese erbringen wir ja routinemäßig bei jedem Patienten. Aber es werden nur die auffälligen Befunde dokumentiert, die „normalen“ nicht. Kann mir ggf. bei einer Prüfung meiner Unterlagen der Vorwurf gemacht werden, dass die Dokumentation lückenhaft ist?



Die Antwort unseres Experten: 

Bei Urinteststreifen sollten pathologische Befunde (z. B. Glukose positiv) vermerkt werden. Tritt kein pathologischer Befund auf, sollte dies ebenfalls kurz dokumentiert werden, beispielsweise mit dem Vermerk „Urinteststreifen o. B.“ (ohne Befund). So können Sie nachweisen, dass ein Urintest durchgeführt wurde und sind im Falle einer Prüfung auf der sicheren Seite.

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