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GOÄ: Antragstellung Psychotherapie
Frage: Für einen Privatpatienten, der beihilfeberechtigt ist, möchte ich im Rahmen der durchgeführten psychotherapeutischen Sprechstunde die GOÄ-Nr. 812 analog abrechnen zu je vollendeten 25 Minuten bei einem Faktor von 3,5, aufgrund von erschwerten individuell krankheitsbedingten beeinträchtigenden Behandlungsbedingungen, mit der Anzahl 2 und einem Gesamtbetrag von 204 €. Diese würde ich insgesamt mit der Anzahl 6 x durchgeführt abrechnen? Darüber hinaus erfolgte im Anschluss im Rahmen der psychotherapeutischen Akutbehandlung analog der GOÄ-Nr. 812 ebenfalls zu je vollendeten 25 Minuten mit der Anzahl 2 und dem Faktor 3,5 aufgrund der erschwerten individuellen krankheitsbedingten beeinträchtigenden Behandlungsbedingungen und Vermeidung stationärer Behandlung, welche man bis zu insgesamt 24 x abrechnen kann. Kann ich die GOÄ-Nr. 85 für die Antragstellung Psychotherapie mit dem Faktor 2,3 abrechnen? Haben Sie Erfahrungen damit, ob diese analogen Ziffern von den entsprechenden Trägern anerkannt werden?