Unsere Abrechnungsexpertinnen und -experten stehen Ihnen für Ihre individuellen Fragen rund um die Kassen- und Privatabrechnung sowie IGeL in der Arztpraxis zur Verfügung.
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Der Abrechnungsservice für niedergelassene Ärzte ist ein Leserservice der Wirtschaftsmagazine. Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Einschätzungen keine Rechtsberatung darstellen kann.
Kollegen kostenlos behandeln oder nicht?
Unser Abrechnungsexperte äußert sich zur Frage, ob man Kolleginnen und Kollegen der ärztlichen Berufung kostenlos behandeln sollte, oder auch nicht.
Die Antwort unseres Experten:
Die Frage, ob man Kollegen und deren Familienangehörige kostenlos behandelt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich ist eine kostenfreie Behandlung auch durch die Musterberufsordnung für Ärzte legitimiert. Denn dort steht im § 12, Abs. 3: „Ärztinnen und Ärzte können Verwandten, Kolleginnen und Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patientinnen und Patienten das Honorar ganz oder teilweise erlassen“.
Die entscheidende Frage ist aber: Bin ich bereit, Kollegen und deren Angehörige kostenlos zu behandeln und damit auf Honorar zu verzichten? Und: Erwarte ich von den Kollegen ein gleiches Verhalten oder ist mir das eher unangenehm?
Bei der Beantwortung dieser Frage muss man festhalten, dass sich vielleicht so mancher Kollege verpflichtet fühlt, sich erkenntlich zeigen zu müssen, z. B. durch eine Flasche oder gar Kiste Wein o. ä. Die unentgeltliche Behandlung geht unseres Wissens u. a. auch auf eine Zeit zurück, wo viele Kollegen gar nicht oder nur gering krankenversichert waren. Heute ist die Situation sicher anders.
Außerdem dürfte die Behandlung von Kollegen (wie in diesem Fall bei Hausärzten) von der Menge her eher überschaubar sein, sodass der finanzielle „Verlust“ eventuell zu verkraften wäre.
Persönliche Empfehlung unseres Abrechnungsexperten
„Ich würde Kollegen, die zu mir kommen und von mir behandelt werden wollen, sagen, dass ich sie in der Regel kostenfrei behandeln werde und sie wiederum fragen, ob sie damit einverstanden wären, oder ob sie Bedenken hätten. Ich habe oftmals festgestellt, dass Kollegen dann gesagt haben, dass sie voll versichert seien und keine Kosten selbst zu tragen hätten. Danach war die Sache geklärt und auch der ,Patient‘ musste nicht das Gefühl haben, seinem Behandler etwas schuldig zu sein.
Mit diesem Vorgehen bin ich in mehr als 30 Jahren immer gut zurechtgekommen, habe aber andererseits auch mit keinem Kollegen, der automatisch und mit Selbstverständlichkeit liquidiert hat, irgendwelche Probleme gehabt.“
Meinungsbeiträge spiegeln nicht die Ansichten, Werte oder Überzeugungen der Verlagsredaktion wider, sondern die persönliche Meinung des Autors.
Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de
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