Unsere Abrechnungsexpertinnen und -experten stehen Ihnen für Ihre individuellen Fragen rund um die Kassen- und Privatabrechnung sowie IGeL in der Arztpraxis zur Verfügung.
Schreiben Sie uns Ihre Frage an: heitze@wpv-verlag.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir beantworten Ihre Frage so schnell wie möglich, kostenlos.
Ausgewählte Fragen und Antworten werden bei uns anonym veröffentlicht, da sie auch anderen Leserinnen und Lesern Unterstützung bieten können.
Der Abrechnungsservice für niedergelassene Ärzte ist ein Leserservice der Wirtschaftsmagazine. Bitte beachten Sie, dass die hier wiedergegebenen Einschätzungen keine Rechtsberatung darstellen kann.
Privattermine an Kassenpatienten vergeben?
Frage: Wir sind zwei in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätige Orthopäden und Unfallchirurgen mit zwei Kassenarztsitzen mit Termin-/Einbestellpraxis. Nun ist es bei uns so, dass reguläre Termine in der Regel für die nächsten vier Wochen ausgebucht sind, in der offenen Sprechstunde können wir an einem Tag maximal fünf Akut-/Notfall-Patienten unterbringen. An die vielen Anfragen von Neupatienten kann aktuell kein zeitnaher Termin vergeben werden. Dürfen an die neuen Kassenpatienten Termine in unserer Privatsprechstunde/Selbstzahlersprechstunde angeboten werden und die Kassenleistungen privat abgerechnet werden (schriftliches Patienteneinverständnis vorausgesetzt)?