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Sichere Verordnung von Sildenafil
Frage: Ich bin Hausarzt. Was muss ich beachten, wenn ich Sildenafil bei einem Patienten verordnen möchte? Reicht es aus, dass ich ein Elektrokardiogramm (EKG) und/oder eine Herzenzymbestimmung mache? Oder braucht es eine fachärztliche Untersuchung beim Kardiologen vorab?
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Antwort:
Auf Basis einer Internet-Recherche (Stand: 17.04.2024) lassen sich keine offiziellen Vorgaben finden, die zwingend eine Vorstellung beim Kardiologen oder eine kardiologische Untersuchung vorsehen. Aber was ist im Vorfeld der Verordnung zu beachten?
Kontraindikationen
Bei den Kontraindikationen sind von kardiologischer Seite aus die gleichzeitige Gabe von Nitraten und schwere Herz-Kreislauferkrankungen, instabile Angina pectoris und Herzinsuffizienz erwähnenswert.1
Sildenafil und kardiologische Erkrankungen
Eine gute und auch für den Alltag brauchbare Stellungnahme zur Voraussetzung einer Verordnung von Sildenafil hat die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bereits im Jahre 2000 abgegeben.
Sie schreibt u. a.: „Daher sollte vor der Verordnung von Sildenafil bei Patienten, die aufgrund ihrer Anamnese und Medikation zu den vorgenannten Risikogruppen zählen, eine exakte kardiologische Abklärung (zum Beispiel Ruhe- und Belastungsergometrie, Langzeitblutdruckmessung, Langzeit-EKG etc.) erfolgen. Patienten nach überstandenem Myokardinfarkt oder Schlaganfall sollte Sildenafil frühestens nach sechs Monaten verordnet werden“.2,3
Die AkdÄ weist aber auch darauf hin, dass bei diabetischen Spätsyndromen anamnestische Hinweise auf eine Angina pectoris oder ein Infarktgeschehen durch eine eventuell verminderte Schmerzempfindung maskiert werden können.
Ein weiteres Problem stellen Männer mit erektiler Dysfunktion (ED) dar, da die ED heute als Marker für eine (noch) asymptomatische Gefäßerkrankung angesehen wird.4
Konsequenz
Ein EKG allein kann in Einzelfällen bei ansonsten asymptomatischen Patienten ohne irgendwelche anamnestischen Hinweise auf eine koronare Herzkrankheit (KHK) vor einer Sildenafil-Verordnung ausreichend sein.
Über das Ausmaß einer kardiologischen Diagnostik muss aber generell im Einzelfall entschieden werden. Dabei muss eine exakte Anamnese erhoben und die Entscheidung über das Ausmaß auch in Abhängigkeit von Begleiterkrankungen getroffen werden. Dies kann lediglich eine Ergometrie sein, kann aber auch bis zur Echokardiografie und im Einzelfall manchmal auch bis zur Koronarografie gehen.
Was ein Hausarzt selbst entscheiden kann, und wann er einen Kardiologen zurate ziehen sollte, hängt dann u. a. auch von der jeweiligen kardiologischen Erfahrung und Kompetenz des Hausarztes ab.
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