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Fallzahlen

Verdacht auf Abrechnungsbetrug bei Kollegen: Wie reagieren?

Wurde die Versichertenkarte Ihres Patienten in einer anderen Praxis ohne Behandlung eingelesen? Wie verhalten Sie sich bei Verdacht auf systematische Fallvermehrung und Abrechnungsbetrug durch Kollegen?


26.09.2024
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Frage: “Ich bin Hausarzt. Mir ist zu Ohren gekommen, dass in einer benachbarten Großpraxis einer meiner Patienten einen Facharzttermin wahrgenommen hat, seine Versichertenkarte dort aber auch von einem hausärztlich tätigen Allgemeinmediziner eingelesen wurde – ohne, dass eine hausärztliche Behandlung stattgefunden hätte. Der betroffene Patient ist bei mir im HzV-Vertrag eingeschrieben. Aufgefallen ist diese Vorgehensweise auch nur, weil die Kasse den HzV-Vertrag mit dem Patienten aufgelöst hat. Was sollte ich tun, wenn mir solche Praktiken bei Kollegen auffallen?”

Abrechnungsbetrug Arzt: Mann mit Lupe, der in die Kamera schaut
© Billion Photos/Shutterstock


Antwort:

Bei der von Ihnen gestellten Frage würden wir immer dazu raten, zunächst mit dem Kollegen Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob der Vorgang wirklich so gewesen ist, wie er Ihnen zugetragen worden ist.

Zudem würden wir versuchen, auf diskreten Wegen zu erfahren, ob ähnliche Vorgänge schon häufiger passiert sind. Verdichtet sich dabei der Verdacht, dass es sich hier um ein systematisches Vorgehen handelt, halten wir das persönliche Gespräch mit dem Kollegen für umso wichtiger. Manchmal schleichen sich auch Verhaltensweisen in Praxisabläufe ein, deren Konsequenz und Außenwirkung man als Beteiligter vielleicht übersieht und nicht erkennt. 

Wenn sich die Situation so darstellt, dass der Kollege bewusst eine Fallvermehrung ohne adäquate Leistungserbringung bezweckt, würden wir ein weitergehendes Vorgehen überlegen. Dabei könnten wir uns vorstellen, zunächst mit dem Kreisstellenvorsitzenden der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Kontakt aufzunehmen. In manchen Fällen wird allein eine solche Information schon zu einem Umdenken führen.

Fazit

Immer erst den persönlichen Kontakt suchen und versuchen, die Angelegenheit erstens zu klären und zweitens, falls ein Fehlverhalten vorliegt, dies unter Umständen auf niedriger Ebene aus dem Weg räumen.

Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de

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