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Weigerung der Rechnungsbegleichung wegen abweichender Steigerungssätze
Frage: Ein Patient, der in der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) versichert ist, weigert sich, die üblichen Steigerungsfaktoren in meiner Privatrechnung zu bezahlen (also z. B. 2,3-fach für persönliche Leistungen). Kann er das? Oder muss er die Erstattungsdifferenz zwischen seiner Versicherung und meiner Rechnung selbst tragen?