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Neurologie, Psychiatrie, Psychotherapie, Wirtschaft Neurologie Wirtschaft, Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie

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Laden Sie hier die Fachgruppenvergleichszahlen (Einnahmen- und Ausgabenstruktur für die Jahre 2016 - 2021) für Ihre Facharztgruppe herunter:

Nervenärzte: Praxisvergleich 2020

Fünf Kriterien für das Praxiscontrolling

Wo steht Ihre Praxis wirtschaftlich? Um den wirtschaftlichen Standort Ihrer Arztpraxis bestimmen zu können, ist der externe Praxisvergleich ein wichtiges betriebswirtschaftliches Instrument. Fünf Kriterien sollten beim Vergleich der eigenen Praxis mit der Fachgruppe genauer betrachtet werden.


08.11.2021
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Auch wenn die Vergleichszahlen grundsätzlich nur Durchschnittswerte aller Praxen der jeweiligen Fachgruppe aufzeigen, so hilft der Vergleich mit diesen Zahlen doch ungemein, wenn man herausfinden möchte, wo die eigene Praxis wirtschaftlich steht. Die erforderlichen Kennzahlen zur wirtschaftlichen Standortbestimmung sind in jeder aussagekräftigen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) zu finden. Vergleicht man die eigenen Werte im Einnahmen- und Ausgabenbereich mit dem Fachgruppendurchschnitt, können größere Abweichungen ein Indiz für Fehlentwicklungen sein, die analysiert werden müssen. 

Worüber gibt der Vergleich Aufschluss und wie lassen sich etwaige Stärken und Schwächen der eigenen Praxis herausfinden? Beim Vergleich der eigenen Zahlen mit denen der Fachgruppe (externer Praxisvergleich) werden alle einzelnen Ausgabenpositionen (immer in % vom Umsatz) mit denen der Fachgruppe verglichen. Damit lässt sich leicht erkennen, ob die Ausgaben für einzelne Positionen normal sind, also dem Fachgruppendurchschnitt entsprechen, oder aber ob sie deutlich höher liegen.

Zum Beispiel:

  • Sind die Personalkosten der eigenen Praxis zu hoch oder liegen sie noch im Rahmen des Durchschnitts?
  • Ist die Miete gemessen am Umsatz zu hoch – respektive sind die Räumlichkeiten ggf. überdimensioniert?
  • Sind die Ausgaben für Praxis- und Laborbedarf, für Geräte- und Einrichtungskosten, für Versicherungen und Verwaltungskosten etc. normal? 

Wenn die Ausgaben deutlich höher liegen als beim Fachgruppendurchschnitt, dann muss überlegt werden, warum – und was dagegen unternommen werden kann. Folgende Kriterien sollten beim Vergleich der eigenen Praxis mit der Fachgruppe genauer betrachtet werden: 

1.  Struktur der Praxiseinnahmen

Die erste wichtige Information ist, wie sich die Praxiseinnahmen zusammensetzen. Dabei sind weitere Details von Bedeutung, um Besonderheiten der eigenen Praxis im Vergleich zu den Durchschnittswerten der Fachgruppe bewerten zu können. 

  • Wie hoch ist der Kassen- und der Privatanteil am Gesamtumsatz? 
  • Welche weiteren Einnahmen aus Gutachten, IGeL, Berufsgenossenschaften etc. gibt es und wie hoch ist deren Anteil? 
  • Gibt es Besonderheiten, die in der (steuerlichen) BWA beim Umsatz erfasst sind und herausgerechnet werden müssen – wie z. B. der Verkauf eines betrieblichen Fahrzeugs? 

Bei einem hohen Kassenanteil muss geprüft werden, wie sich die KV-Zahlungen aus Abschlägen und Restzahlungen zusammensetzen. Bei sehr niedrigen Abschlägen und hohen Restzahlungen kann es aufgrund des verzögerten Zahlungszuflusses von der KV (zwei Restzahlungen fließen erst im Folgejahr zu) schon bei leicht schwankendem Praxisumsatz zu starken Verschiebungen im 
Betriebsergebnis kommen. 

Der Fachgruppendurchschnitt neurologischer und psychiatrischer Praxen zeigt in den Bundesländern West für 2020 einen Rückgang des Kassenanteils zugunsten der Privathonorare um 3,6 % (s. Tab. 1). Der Anteil der KV-Honorare liegt bei 80,7 %, der Privatanteil bei 14 %. Sonstige Einnahmen insbesondere aus Gutachten sind auf 5,3 % gestiegen. In den Bundesländern Ost bestehen die Praxiseinnahmen zu 95,2 %, aus KV-Honoraren. Der Anteil an Privatabrechnungen und Gutachten zusammen beträgt lediglich 4,7 %.

Hier gibt es jedoch folgendes zu beachten: Als Grundlage für die Fachgruppenvergleichszahlen dienen die insgesamt erwirtschafteten Praxiseinnahmen (Praxisumsatz = 100 %), zu denen die einzelnen Einnahmen- und Ausgabenpositionen prozentual ausgewiesen werden. Infolgedessen kann der Grund für einen prozentualen Anstieg des Kassenanteils auch darin liegen, dass die Privathonorare (in absoluten Zahlen) gesunken sind. Und dies war im Jahr 2020 coronabedingt in fast allen fachärztlichen Praxen zu beobachten, während die KV-Honorare mitunter durch den Schutzschirm auf annähernd gleichem Niveau gehalten werden konnten. 

Auffallend ist nach wie vor der hohe Unterschied bei den Privatanteilen zwischen den Praxen der Bundesländer West und Ost von 11,2 % (s. Tab. 1). Hier werden offensichtlich in den verschiedenen Fachbereichen der Neurologie und der Psychiatrie/Psychotherapie regional andere Schwerpunkte gesetzt und in den westlichen Bundesländern mehr Leistungen angeboten, die nur privat abgerechnet werden können. Dies wiederum führt auch in absoluten Zahlen zu höheren Umsätzen in den Praxen West, nicht jedoch zu einer besseren Umsatzrendite, weil insbesondere die Personalkostenquote in den West-Praxen deutlich höher liegt (s. Punkt 2. und 5.).

2.  Personalkostenquote

Im Ausgabenbereich nehmen die Personalkosten die größte Position ein. Daher sollte nicht nur die Gesamtsumme und der prozentuale Anteil aus der BWA hervorgehen, sondern auch, wie sich die Personalkosten zusammensetzen. Denn auch die Kosten einer angestellten Ärztin oder eines Arztes oder die Kosten für eine Praxisvertretung verbergen sich hinter dieser Position. Um die Personalkostenquote (= Anteil der Personalkosten am Gesamtumsatz) der eigenen Praxis ermitteln zu können, müssen die Kosten um diese Positionen bereinigt werden. 

Die Personalkostenquote des Fachgruppendurchschnitts nervenärztlicher Praxen ist bundesweit im Vergleich zu den Werten des Vorjahres gesunken und liegt im Jahr 2020 in den Praxen Ost bei 20,1 %, in den Praxen West bei 24,5 % (s. Tab. 1). Da die Personalkostenquote tendenziell in den Jahren zuvor kontinuierlich gestiegen ist, könnte dies eine Besonderheit des Jahres 2020 sein, in dem durch coronabedingte Kurzarbeit die Personalkosten vorübergehend reduziert werden konnten. 

3.  Außerordentliche Kosten

Beim Vergleich mit den Durchschnittszahlen der Fachgruppe muss auch hinterfragt werden, ob im Vergleichszeitraum außerordentliche Kosten entstanden sind, die bereinigt werden müssen, zum Beispiel:

  • Sind Praxisräume renoviert worden oder sind größere Reparaturen angefallen? 
  • Wurde eine neue Praxis-Webseite eingerichtet oder gab es Zusatzkosten generell im Zusammenhang mit der Digitalisierung?
  • Sind einmalige Kosten für das Terminmanagement im Zuge des TSVG angefallen? 
  • Sind zusätzliche Kosten für Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie entstanden?

Wenn ja, werden sie das Ergebnis des laufenden Jahres verschlechtern, sind aber für die Beurteilung der regelmäßigen Kostenquote (= Anteil der Praxisausgaben am Gesamtumsatz) gesondert zu betrachten. 

4.  Kostenquote insgesamt

Der Anteil der gesamten Praxisausgaben an den Praxiseinnahmen stellt die Kostenquote dar. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Bereiche zeigt die Kostenstruktur auf, wie 

  • Personalkosten
  • Raumkosten
  • Praxis- und Laborbedarf
  • Versicherungen etc. 

Bei den neurologischen und psychiatrischen Praxen im Osten liegt die Kostenquote mit 37,4 % um 6,5 % niedriger als in den Praxen West mit 43,9 % (s. Tab. 1). Diese Differenz resultiert in erster Linie aus der unterschiedlich hohen Personalkostenquote. Auffallend ist aber auch ein Unterschied bei den Finanzierungskosten, die sich in den Praxen West fast sprunghaft erhöht haben. Hier könnten coronabedingte Liquiditätsengpässe zu einer höheren Inanspruchnahme des teuren Kontokorrentkredits geführt haben, also absolut gesehen mehr Zinsen an die Bank gezahlt wurden. 

5.  Umsatzrendite

Ost-West-Unterschiede – Beispiel aus der Praxis

Während der durchschnittliche Umsatz der West-Praxen bei 475.000 € liegt, beträgt dieser in den Bundesländern Ost etwa 350.000 €. Bei einer Umsatzrendite von 56,1 % (West) beläuft sich der Gewinn auf etwa 265.000 €, bei einer Umsatzrendite von 62,6 % in den Praxen Ost beläuft sich der Gewinn auf rund 220.000 €. Mithin bleiben in der Durchschnittspraxis West durch die um 6,5 % höhere Kostenquote von einem um 125.000 € höheren Umsatz lediglich 45.000 € mehr Gewinn übrig.

Setzt man den Praxisgewinn ins Verhältnis zu den Praxiseinnahmen, erhält man die Umsatzrendite. Diese Kennziffer zeigt auf, wieviel Gewinn von 100 € Einnahmen nach Abzug der Praxisausgaben übrig bleibt. 

Für 2020 liegt dieser Anteil in den West-Praxen bei 56,1 %, in den Ost-Praxen bei 62,6 % (s. Tab. 1). In den Praxen Ost ist die Umsatzrendite im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 % gestiegen, in den Praxen West ist sie mit einem Plus von 0,2 % fast gleich geblieben. 

Praxishinweise zum Umgang mit Vergleichszahlen 

Bei den Fachgruppenzahlen handelt es sich um Durchschnittswerte. Selbstverständlich müssen bei dem Vergleich der eigenen Zahlen mit denen der Fachgruppe etwaige Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden, die größere Abweichungen vom Durchschnitt erklären können. So liegen zwangsläufig die Personalkosten in den Praxen höher, in denen angestellte Ärztinnen und Ärzte arbeiten. Sie werden in den Praxen niedriger liegen, in denen die Ehepartnerin oder der Ehepartner als Mini-Jobber tatkräftig mitarbeitet. 

Wenn jedoch keine Besonderheiten vorliegen, müssen größere Abweichungen analysiert werden, um Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Gleichzeitig können mit dem Fachgruppenvergleich aber auch Hinweise auf Optimierungspotenziale gefunden werden – oder aber der aktuelle Kurs bestätigt werden. 

Warum sind beim Praxisvergleich die prozentualen Werte wichtig? 

Mit der absoluten Zahl des Gewinns kann noch keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einer Praxis gemacht werden. Ein Gewinn von 165.000 € pro Jahr kann für eine Praxis gut oder schlecht sein – je nachdem, wieviel Umsatz diese Praxis erwirtschaftet. Liegt der Umsatz zum Beispiel bei 450.000 €, dann beträgt der Gewinn nicht einmal 37 %. Das wäre für eine kinder- und jugendärztliche Praxis ein schlechtes Ergebnis und die Kostenstruktur dieser Praxis müsste dringend untersucht werden. Beträgt der Umsatz dieser Praxis jedoch 300.000 €, wäre die Praxis betriebswirtschaftlich als gesund zu bezeichnen, denn der Gewinnanteil bzw. die Umsatzrendite läge bei 55 %. Ein Ergebnis, das dem Durchschnitt innerhalb der Fachgruppe entspricht. 

Interner Praxisvergleich

Für die Bewertung des Status quo der eigenen Praxis ist der Vergleich mit der Fachgruppe ein wichtiges Instrument. Daneben ist aber auch der interne Praxisvergleich wichtig, um die wirtschaftliche Entwicklung der Praxis kontrollieren zu können. Beim Vergleich der eigenen Praxiszahlen über einen Zeitraum von mehreren Jahren (Mehrjahresvergleich) können Erkenntnisse gewonnen werden, wie sich beispielsweise die KV- und Privateinnahmen insgesamt und im Verhältnis zueinander entwickelt haben. Ebenso ist die Entwicklung der Personalkostenquote über mehrere Jahre eine zwingend notwendige Information, die für die Rentabilität der Praxis entscheidend sein kann. Sollte sich bei der Betrachtung über mehrere Jahre die Umsatzrendite kontinuierlich verschlechtern und dies auch noch deutlicher als im Fachgruppendurchschnitt, muss die Kostenstruktur im Detail untersucht werden, um entsprechend gegensteuern zu können. 

Ein Beispiel für einen Mehrjahresvergleich anhand der Allgemeinmedizin finden Sie hier:

 

2016

2017

2018

2019

2020

Praxiseinnahmen

381.443 €

363.903 €

418.773 €

441.311 €

448.417 €

Praxisausgaben

166.968 €

160.766 €

191.746 €

194.353 €

202.684 €

Gewinn *)

214.475 €

203.137 €

227.027 €

246.958 €

245.733 €

Tab. 2: Jahresübersicht Entwicklung Praxiseinnahmen und -ausgaben West absolut. *) ohne Abschreibung
 

2016

2017

2018

2019

2020

Praxiseinnahmen

361.860 €

380.019 €

391.742 €

422.674 €

406.415 €

Praxisausgaben

141.069 €

143.636 €

151.086 €

161.178 €

153.355 €

Gewinn *)

220.792 €

236.383 €

240.656 €

261.496 €

253.060 €

Tab. 3: Jahresübersicht Entwicklung Praxiseinnahmen und -ausgaben Ost absolut. *) ohne Abschreibung

Ebenso sollte regelmäßig, mindestens jedoch zweimal im Jahr auf Basis der BWA per Juni und Dezember ein vertiefender Vergleich mit den Vorjahreszahlen erfolgen (Vorjahresvergleich). Hier ist es ebenso wichtig, in der BWA eine detaillierte und möglichst arztspezifisch aufgeschlüsselte Ausgabenseite vorzufinden. 

Ein Beispiel für einen Vorjahresvergleich anhand der Allgemeinmedizin finden Sie hier (s. Abb. 3a, 3b und 4a, 4b sowie Tab. 4 und 5):

Fazit

In jedem Fall ist es sinnvoll, sich mit den Zahlen der eigenen Praxis auseinanderzusetzen. Vermutlich werden sich beim Vergleich der eigenen Zahlen mit dem Fachgruppendurchschnitt zunächst viele Fragen ergeben, die nicht von heute auf morgen zu beantworten sind. Vielleicht benötigen Sie auch sachkundige betriebswirtschaftliche Unterstützung, um einzelne Zahlen richtig interpretieren zu können und entsprechende Handlungsempfehlungen daraus ableiten zu können. Wichtig ist, dass Ihre BWA alle arztspezifischen Informationen detailliert erkennen lässt, damit ein interner und externer Praxisvergleich überhaupt möglich ist und Sie Ihren wirtschaftlichen Status quo und dessen Entwicklung gut einordnen können. So können wirtschaftliche Schieflagen und plötzliche Liquiditätsprobleme vermieden werden, die meist nur dann entstehen, wenn die BWA nicht die nötigen Informationen hergeben und deshalb ungelesen abgeheftet werden. Denn nur wenn Sie wissen, wo Sie stehen, können Sie auch die Weichen für die Zukunft stellen – und Ihre Liquidität nachhaltig sichern. 


Sie können die Praxisvergleiche auch anfordern. Da die Praxisvergleiche in Kooperation mit unserem Partner nilaplan-hannover publiziert wurden, werden die Kontaktdaten des Interessenten zwecks postalischer Versendung an nilaplan-hannover weitergeleitet. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf unter: info(at)wpv-verlag.de, Stichwort „Praxisvergleich 2020“

Kontakt
Porträt der Autorin Christiane Krefeld


Christiane Krefeld
Geschäftsführerin 
nilaplan Hannover • Magdeburg
Unternehmensberatung für Heilberufe GmbH
05130 377057
www.nilaplan-hannover.de

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