Aktuelles aus der Gesundheitspolitik
Leistungsanspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung fix • Weg frei für hausärztliche Entbudgetierung • Einsamkeit als Gesundheitsrisiko
Arzneimittel
Leistungsanspruch auf Arzneimittel zur Tabakentwöhnung fix
Gesetzlich Versicherte, die unter einer schweren Tabakabhängigkeit leiden und an einem evidenzbasierten Programm zur Tabakentwöhnung teilnehmen, können künftig unterstützend auch Arzneimittel erhalten. Verordnungsfähig werden Arzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin, da sie nachweislich helfen, rauchfrei zu werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) definierte zudem, wann eine schwere Tabakabhängigkeit vorliegt und welche Anforderungen Programme erfüllen müssen, damit sie als evidenzbasiert gelten. Den neuen Leistungsanspruch hatte der Gesetzgeber – als Ausnahme vom grundsätzlichen Verordnungsausschluss von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung – geschaffen. Dabei soll der G-BA festlegen, welche Arzneimittel unter welchen Voraussetzungen verordnet werden können. Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit in Kraft.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
Honorar
Weg frei für hausärztliche Entbudgetierung
Der Weg für den Wegfall der hausärztlichen Honorarbudgets ist frei. Nach Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) Mitte Februar hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 20. Mai 2025 das Verfahren der Entbudgetierung beschlossen. Damit können Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung ab 1. Oktober in voller Höhe vergütet werden. Das betrifft alle Leistungen des EBM-Kapitels 3 und die hausärztlichen Hausbesuche. Die restlichen Leistungen verbleiben in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Zu ihrer Finanzierung wird es künftig einen neuen Honorartopf für Hausärzte (sog. Hausarzt-MGV) geben. Darin fließen die Gelder, die jetzt in der MGV für die Leistungen enthalten sind, die ab Oktober ohne Budgetierung bezahlt werden. Reichen diese Mittel nicht, haben die Krankenkassen Ausgleichszahlungen zu leisten. Eventuelle Unterschreitungen aus Vorquartalen sind dabei zu verrechnen. Die Finanzierung von Sicherstellungsmaßnahmen bleibt indes unklar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert eine schnelle gesetzliche Änderung, um die fehlende Regelung im Gesetz zu verankern. Die Verhandlungen zur Vorhaltepauschale gehen noch weiter.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Hinsehen
Einsamkeit als Gesundheitsrisiko
„Einsamkeit ist etwas anderes als Alleinsein“, erklärte PD Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin, anlässlich der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ vom 26. Mai bis 1. Juni. „Es wird subjektiv als belastend empfunden und ruft auf Dauer Stress hervor – verbunden mit allen schädlichen Konsequenzen für die Gesundheit.“ Dennoch sprechen nur die wenigsten Betroffenen darüber. „Wir Ärzt:innen können auf Anzeichen von Einsamkeit achten oder gezielt danach fragen“, so Bobbert. Vor allem Hausärzte werden am ehesten mit dem Thema konfrontiert und können auf Hilfsangebote hinweisen. „Dies zeigt, wie wichtig das ambulante ärztliche – insbesondere hausärztliche – Angebot ist, da hier ein persönlicher und vertrauensvoller Kontakt hergestellt werden kann“, so Bobbert. Allerdings brauche es für solche Gespräche auch genügend Zeit, die entsprechend vergütet werden müsse.
Quelle: Ärztekammer Berlin