Auf dem Prüfstand: Rechtsanspruch auf Teilzeit
Die Debatte über einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit gewinnt an Fahrt. Ende Januar 2026 hatte der Wirtschaftsflügel der Union eine entsprechende Diskussion angestoßen.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) von CDU und CSU fordert, den Teilzeitanspruch künftig nur noch bei besonderen Gründen zu gewähren – etwa bei der Erziehung von Kindern, der Pflege von Angehörigen oder für berufsbegleitende Fort- und Weiterbildungen. Einen entsprechenden Antrag will die MIT auf dem CDU-Bundesparteitag im Februar einbringen. Der Hartmannbund hält die Debatte für verkürzt. Sie lenke vom eigentlichen Kernproblem ab: den strukturell belastenden Arbeitsbedingungen im stationären Bereich. Statt sich auf formale Arbeitszeitmodelle zu konzentrieren, müsse der Fokus stärker auf die tatsächliche Arbeitsrealität von Krankenhausärztinnen und -ärzten gelegt werden. Neue Strukturen seien notwendig: u. a. lebensphasenorientierte Modelle mit Homeoffice-Anteilen für administrative Aufgaben und schichtdynamische Vergütung.
Stand: 30.01.2026
Redaktion der-niedergelassene-arzt.de
Quelle: AOK Bundesverband, Hartmannbund Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e. V.