Der Arzt als Creator ist längst keine Ausnahmeerscheinung mehr. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte nutzen soziale Medien, um medizinisches Wissen zu vermitteln, Einblicke
in den Berufsalltag zu geben oder gesundheitliche Themen öffentlich einzuordnen. Dabei hat sich insbesondere der Begriff des ,,Medfluencers‘‘ etabliert; meist ärztlich tätige Personen, die mit medizinischen Inhalten eine erhebliche Reichweite erzielen. Medizinrechtlich ist diese Entwicklung ambivalent: Sie bietet Chancen zur Aufklärung und zur Steigerung der Gesundheitskompetenz, birgt jedoch auch berufs- und werberechtliche Risiken.
Chancen für medizinische Aufklärung
Aus rechtlicher und gesundheitskommunikativer Sicht ist zunächst festzuhalten: Die ärztliche Tätigkeit beschränkt sich nicht lediglich auf den unmittelbaren Praxisbetrieb. § 1 Abs. 1 der (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) betont die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung zu dienen. Moderne Kommunikationsformen können diesen Auftrag unterstützen.
Insbesondere niedrigschwellige Formate auf Social Media ermöglichen es, medizinische Sachverhalte verständlich aufzubereiten und Fehlvorstellungen entgegenzuwirken. Viele Menschen beziehen gesundheitliche Informationen zunehmend über digitale Kanäle. Diese Entwicklung ist rechtlich nicht per se kritisch zu bewerten, sondern kann im Gegenteil zur Stärkung der Gesundheitskompetenz beitragen.
Vor diesem Hintergrund wird die Rolle von Medfluencern auch institutionell zunehmend positiv aufgegriffen. Ein Beispiel ist der von den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe ausgelobte Medfluencer- Preis 2026, der erstmals innovative medizinische Inhalte auf Social Media auszeichnet (Infos unter www.aekno. de/presse/medfluencerpreis). Prämiert werden Beiträge, die medizinische Sachverhalte wissenschaftsbasiert, verständlich und zielgruppengerecht aufbereiten. Ziel ist ausdrücklich die Förderung qualitätsgesicherter Gesundheitsinformationen im digitalen Raum. Die Ärztekammern sehen Social Media demnach nicht nur als Risiko, sondern auch als Chance zur Stärkung evidenzbasierter Aufklärung.
Das Risiko medizinischer Fake-News
Bei allen Chancen, die TikTok und Co. für die medizinische Aufklärung bieten, ist das Risiko nicht unerheblich: Falsch- oder Fehlinformationen können sich über soziale Netzwerke in kürzester Zeit verbreiten und eine hohe Reichweite erzielen. Aufgrund der dynamischen Verbreitungsmechanismen und der häufig emotional aufgeladenen Darstellung gesundheitlicher Themen besteht dabei die Gefahr, dass Inhalte nicht kritisch eingeordnet, sondern unreflektiert übernommen werden. Dies kann insbesondere dann problematisch werden, wenn medizinische Aussagen mit Angst oder Verunsicherung verbunden sind und sich dadurch besonders schnell weiterverbreiten.
Berufsrechtliche Schranken gelten auch auf Social Media
Gerade aufgrund dieser Risiken bleibt die berufsrechtliche Einordnung unverändert relevant. Die MBO-Ä erlaubt berufliche Information und Außendarstellung, untersagt jedoch irreführende, anpreisende oder unsachliche Werbung.
Gerade im Social-Media-Kontext entsteht ein Spannungsfeld: Die Logik der Plattformen belohnt zugespitzte, emotionalisierte Inhalte, während das Berufsrecht Sachlichkeit und Trennung von Information und Werbung fordert.
Für die Social-Media-Nutzung bedeutet dies insbesondere:
- medizinische Inhalte müssen wissenschaftlich fundiert sein,
- Aussagen dürfen keine Heilversprechen enthalten,
- Werbung muss klar erkennbar bleiben,
- die ärztliche Sorgfaltspflicht gilt auch im digitalen Raum.
Diese Grundsätze sind nicht neu, gewinnen jedoch durch Reichweite und Geschwindigkeit sozialer Medien erheblich an praktischer Bedeutung.