Sehr geehrter Dr. Stachwitz,
Sie erleben die Digitalisierung des Gesundheitswesens von zwei Seiten. Einmal als aktiver Gestalter und einmal die konkrete Implementierung in der eigenen Praxis. Noch dieses Jahr soll die Einführung des neuen elektronischen Medikationsplans (eMP) realisiert werden. Was bedeutet das für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte?
Philipp Stachwitz: Grundsätzlich ändert sich durch die Einführung des eMP aus ärztlicher Sicht nichts. Wichtig bleiben die Regelungen im SGB V. Diejenigen Patientinnen und Patienten, die dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel nach ärztlicher Verordnung einnehmen, haben weiterhin einen Anspruch auf die Erstellung und die Pflege eines Medikationsplans.
Einen solchen kennen wir seit knapp 10 Jahren als den BMP, den Bundeseinheitlichen Medikationsplan. Auf diesem ist ein Barcode abgedruckt, der die Informationen noch einmal in digitaler Form in sich trägt. Durch einen Scan kann man diese momentan dann z.B. in ein PVS, ein Praxisverwaltungssystem, übertragen.
Wieso diese Änderung des BMP hin zum eMP?
Stachwitz: Der eMP soll es erleichtern, einen sektorübergreifenden Medikationsplan wirklich zu pflegen und zu aktualisieren. Bisher ist das eine große Herausforderung. Der Barcode muss nur schlecht ausgedruckt, das Papier eventuell gelocht oder eine Ecke abgerissen sein. Schon funktioniert der Scan nicht. Und in den Fällen, in denen der Scan gelingt, stoßen wir auf weitere Schwierigkeiten: Ein Patient nimmt beispielsweise acht Medikamente und war kürzlich im Krankenhaus. Dort wurden zwei Dinge geändert: Ein Medikament kam neu dazu, ein anderes wurde durch ein alternatives Präparat ersetzt. Zurück in der Praxis erhalten Sie den Medikationsplan aus dem Krankenhaus. Beim Einlesen erscheinen plötzlich acht oder neun „neue“ Medikamente – und das oft nur wegen anderer Packungsgrößen. Dann müssen Sie beide Pläne mühsam vergleichen, um herauszufinden, was tatsächlich geändert wurde. Das kostet Zeit und ist fehleranfällig.
Hinzu kommt, dass, auch aufgrund der genannten Schwierigkeiten, Änderungen an der Medikation nicht konsistent digital im BMP geführt werden. Etwas ist dann handschriftlich ergänzt, geändert oder durchgestrichen.
Der BMP ist sicher besser als der Zustand, den wir vorher hatten, aber optimal ist die Lage nicht. Das soll sich jetzt mit dem eMP verbessern.
Mit dem eMP kann man also z. B. Übertragungsfehler vermeiden. Welche typischen Anwendungsfälle soll der eMP in der ambulanten Versorgung noch erleichtern?
Stachwitz: Mit dem eMP hat man einen sektorübergreifenden Plan. Man könnte vielleicht sagen, eine „Single Source of Truth“. Diesen einen Plan pflegen alle. Das vereinfacht die Übergänge zwischen den Sektoren, also z.B. zwischen Krankenhaus und Praxis. Kommt ein Patient bspw. nach einem Krankenhausaufenthalt zurück in Ihre Praxis, soll es zukünftig möglich sein, dass Sie die Verordnungen direkt aus dem eMP erstellen etc. Auch der Übergang zwischen Haus- und verschiedenen Facharztpraxen wird so einfacher, da eben alle in einem Plan arbeiten sollen.
Ein einheitlicher eMP ist eine hilfreiche Informationsquelle und soll so auch die Arzneimitteltherapiesicherheit verbessern. Ärztinnen, Ärzte, Apothekerinnen, Apotheker, Pflegende etc., sollen alle mit dem eMP Klarheit darüber haben, was die anderen im System machen. Was wird verordnet? Was nimmt die Patientin oder der Patient zusätzlich? Wenn sich jemand mit akuten Oberbauchbeschwerden vorstellt, kann die Information aus dem Medikationsplan, dass er oder sie seit einigen Wochen zwar nichtsteroidale Antirheumatika, aber eben keine PPI (Protonenpumpeninhibitoren) nimmt, natürlich hinweisgebend sein.
Auch Patientinnen und Patienten soll der eMP die Handhabung erleichtern. Schon der BMP wurde vor dem Hintergrund eingeführt, ihnen einen Plan inklusive aller relevanten Hinweise zur Verfügung zu stellen, der sie dazu befähigt, ihre Medikamente „richtig“, d.h. nach den Anweisungen ihrer Ärztin oder ihres Arztes einzunehmen. Gerade bei neuen Verordnungen merke ich z.B. oft, dass Patientinnen und Patienten sich fragen, ob sie sich dann alle Informationen zur Einnahme merken können. Da kann ein solcher Plan helfen, an dem man sich zuhause orientieren kann.
Wie wird sichergestellt, dass diese sektorübergreifenden Daten aktuell bleiben und konsistent sind?
Stachwitz: In den eMP können natürlich verschiedene Akteure parallel involviert sein. In der Realität werden aber Apotheken, Fachpraxen, die Hausarztpraxis und das Krankenhaus nicht gleichzeitig den eMP anpassen. Das geschieht in der Regel, wenn Sie eine Patientin oder einen Patienten unmittelbar vor sich haben. Aber es ist natürlich möglich, dass in enger zeitlicher Abfolge der eMP angepasst wird. Als „Single Source of Truth“ muss er dementsprechend so gestaltet sein, dass diese Änderungen möglichst sofort sichtbar werden. Das sind technische Anforderungen, die bei der fachlich-inhaltlichen Gestaltung eines solchen Systems mitgedacht werden müssen.