Skip to main content

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder verfügbar!

Politik, Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gynäkologie, Orthopädie, Neurologie, Pädiatrie, Urologie, Gefäßmedizin Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Politik
GOÄ-Novellierung

Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) online

Die Bundesärztekammer hat den mit dem PKV-Verband und der Beihilfe erarbeiteten Entwurf der neuen GOÄ nun online auf ihrer Website veröffentlicht. Damit können Sie den aktuellen Stand der GOÄ-Novellierung schon einmal einsehen. 


21.01.2026
Redaktion
Teilen auf:
drucken Gefällt mir merken

Der Entwurf der neuen GOÄ ist nun online auf der Website der Bundesärztekammer einsehbar unter: Entwurf einer neuen GOÄ in der vom Deutschen Ärztetag gebilligten Fassung. Dieser vorliegende Entwurf hat den Stand vom 30. April 2025 und wurde von der Bundesärztekammer (BÄK) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) in Abstimmung mit den Beihilfekostenträgern erarbeitet. Die Veröffentlichung dient lediglich der Information und ist weder rechtverbindlich noch übertragbar auf die derzeitige Bewertung und Auslegung der geltenden GOÄ. Ergänzende Informationen dazu bietet die BÄK ebenfalls an.

Stellenwert des jetzigen „GOÄneu“-Entwurfs

Der vorliegende Entwurf bedarf noch der Umsetzung durch die Bundesregierung. Die neue Gebührenordnung wird im Rahmen eines formellen Gesetzgebungsverfahrens erlassen. Neben der Neufassung der GOÄ ist dazu auch eine Änderung von § 11 der Bundesärzteordnung (BÄO) sowie weiterer gesetzlicher Bestimmungen erforderlich, beispielsweise im Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Anpassung des Basis- und Standardtarifs. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens kann sich der vorliegende Entwurf daher noch verändern.

Weiterer Zeitplan der „GOÄneu“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte auf dem Neujahrsempfang der Ärzteschaft am 15. Januar 2026 in Berlin an, den Novellierungsprozess in diesem Jahr noch auf den Weg zu bringen, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtete. Wann die neue GOÄ in Kraft tritt und ob es Änderungen gegenüber dem jetzigen Entwurf geben wird, liegt in der Hand des Gesetzgebers. Zuletzt zeigte sich der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, zuversichtlich, dass die Erfolgsaussichten gut seien.

Bundesärztekammer online, www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung

Quelle: Bundesärztekammer, Deutsches Ärzteblatt 

Welche Bewertung würden Sie dem Beitrag im Allgemeinen geben?
Bitte Bewerten Sie die Umfrage.