1. Patient in der Praxis
Ein effizientes Honorarmanagement beginnt beim Empfang des Patienten. Bereits hier sollte präzise zwischen gesetzlich Versicherten, privat Versicherten und individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) unterschieden werden. Jede dieser Kategorien hat spezifische Abrechnungsmodalitäten und rechtliche Voraussetzungen, die korrekt angewendet werden müssen, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Innerhalb der PKV-Welt existieren verschiedene Versicherungstarife, wie der Basistarif oder der Tarif der Postbeamtenkrankenkasse. Werden diese schon zu Beginn korrekt im Praxisverwaltungssystem (PVS) erfasst, entstehen später weniger Schwierigkeiten.
IGeL-Leistungen bilden einen Sonderfall der GOÄ-Abrechnung, da sie GKV-Patientinnen und -Patienten betreffen, die Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die nicht im Katalog der GKV-Leistungen enthalten sind. Hierfür muss ein IGeL-Vertrag zwischen Praxis und Patientin bzw. Patient geschlossen werden.
Beispiel
Frau Meier, 80 Jahre alt, stellt sich mit Bauchschmerzen in der Praxis vor. Sie ist Privatpatientin bei der Debeka. Nach einem ausführlichen Gespräch, einer umfassenden Untersuchung, die Ultraschall, EKG und Blutabnahme umfasst, und der Gabe von Schmerztropfen und einer Buscopan-Tablette erhält sie eine Überweisung zum Gastroenterologen.
2. Optimierung der Dokumentation
Eine präzise und vollständige Dokumentation der erbrachten Leistungen ist die Grundlage für eine korrekte Abrechnung nach der GOÄ.
Hierzu gehören:
Detaillierte Leistungsdokumentation: Jede erbrachte Leistung sollte detailliert und nachvollziehbar dokumentiert werden. Textbausteine können hilfreich sein, müssen aber patientenindividuell angepasst werden.
Zeitnahe Erfassung: Die Dokumentation sollte möglichst zeitnah nach der Leistungserbringung erfolgen, um Fehler und Gedächtnislücken zu vermeiden – gerade Uhrzeiten, Dauer der Behandlung oder Besonderheiten werden schnell vergessen.
Standardisierte Prozesse: Einheitliche Dokumentationsprozesse helfen, die Qualität der Abrechnung zu sichern.
Beispiel
Bei Frau Meier wird nicht nur „B+U, Sono, EKG, Überweisung“ dokumentiert, sondern auch
- Uhrzeit und Gesprächsdauer
- die Anwesenheit von Angehörigen
- eine ausführliche Beschreibung der körperlichen Untersuchungen und deren Ergebnisse
- die geschallten Organe nebst Auffälligkeiten, Nutzung von Doppler, Duplex und/oder Farbcodierung und etwaige Besonderheiten bei
- der Durchführung der Sonografie
- die Nachsendung der Überweisung
3. Richtig abrechnen
Bei der Abrechnung der erbrachten GOÄ-Leistungen gibt es einige Spielregeln zu beachten. Eine gute Vorbereitung und Organisation erleichtern den Prozess maßgeblich.
4. Schulung und Weiterbildung des Praxisteams
Ein gut geschultes Praxisteam ist unerlässlich für ein effizientes Honorarmanagement. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zu den aktuellen Regelungen der GOÄ und zur Nutzung der Abrechnungssysteme sind daher wichtig. Dies umfasst u. a.:
Verständnis der GOÄ: Das Team muss die Abrechnungsgrundlagen und die korrekte Anwendung der GOÄ-Positionen kennen, z. B. indem sie sich stets die neueste Rechtsprechung anschauen, sich über die neuesten Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer informieren, Zeitschriften mit Abrechnungshintergründen lesen und regelmäßig zu Fortbildungen gehen.
Technische Schulung: Umgang mit der Abrechnungssoftware und den digitalen Tools
Kommunikation: Schulung im Umgang mit Patientenanfragen zur Abrechnung und Honorarfragen
5. Tipps zur Abrechnung
Eine Sache, die Sie regelmäßig aktuell halten sollten, sind Ihre Materialien und Medikamente. Materialien und Medikamente sollten für Privat- und IGeL-Patientinnen und -Patienten strikt vom Sprechstundenbedarf getrennt werden. In der GOÄ können Sachkosten, die mit der einmaligen Verwendung verbraucht sind oder der Patientin bzw. dem Patienten mitgegeben werden, in Rechnung gestellt werden. Eine regelmäßig aktualisierte Liste der Materialien und Medikamente mit Brutto-Einkaufspreisen gewährleistet eine korrekte Abrechnung.
Denken Sie auch an die Möglichkeit der Faktorsteigerung der Leistungen in der GOÄ. Beispielsweise bei Schwierigkeiten bei der Durchführung einer Leistung können Sie diese patienten- und situationsindividuell zwischen dem Schwellenwert und dem Maximalwert steigern.
Beispiel
Bei der Sonografie von Frau Meier traten Schwierigkeiten durch Darmgasüberlagerungen auf, und das Gespräch dauerte aufgrund von Fragen der anwesenden Tochter 18 Minuten. Beides rechtfertigt hier einen höheren Steigerungsfaktor. Schmerztropfen, Buscopan-Tablette und Porto für die Überweisung können ebenfalls abgerechnet werden. Versicherungen orientieren sich jedoch bei Kleinmaterialien oft an der UV-GOÄ (Unfallversicherungsträger), wonach alles unter 1,02 € als Kleinmaterial angesehen wird und demnach nicht ansatzfähig ist. Wenn Sie daher Kleinstmaterialien, wie eine einzelne Buscopan haben und diese ansetzen, kann es sein, dass das der Patientin bzw. dem Patienten nicht erstattet wird.
6. Zahlungseingangsmanagement
Nach dem Versand der GOÄ-Rechnung muss der Zahlungseingang überwacht werden. Verzögerte Zahlungen sind ärgerlich. Sie beeinträchtigen die Liquidität der Praxis und erfordern zusätzliche Arbeit im Mahnverfahren. Auch können Patientenanfragen zu der jeweiligen Rechnung erfolgen, z. B. weil die Versicherung nicht oder nicht alles zahlen will. Gut vorbereitete Abrechnungen und die korrekte Erfassung des Versicherungstarifs können Rückfragen minimieren. Alternativ kann es hilfreich sein, einen externen Dienstleister einzuschalten und diese Prozesse auszulagern, um die Praxis zu entlasten und die Liquidität sicherzustellen.
7. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
Ein effizientes Honorarmanagement ist ein dynamischer Prozess, der regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen erfordert. Dazu gehören:
- Kontinuierliche Überwachung: Abrechnungen und Einnahmen sollten regelmäßig kontrolliert werden.
- Anpassung an Änderungen: Aktualisierungen der Abrechnungsempfehlungen zur GOÄ und gesetzliche Vorgaben müssen zeitnah in die Praxisprozesse integriert werden.
- Feedback-Schleifen: Rückmeldungen von Patientinnen und Patienten sowie Teammitgliedern sollten in die Optimierung des Honorarmanagements einfließen.
Fazit
Ein effizientes Honorarmanagement im Bereich GOÄ ist entscheidend für die Entlastung des Praxisalltags und die Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität einer Arztpraxis. Durch die Schulung des Praxisteams, eine präzise Dokumentation, die Einbindung externer Dienstleister und regelmäßige Überprüfungen können Praxen ihre Abrechnungsprozesse optimieren und zugleich die Zufriedenheit von Patientenschaft und Mitarbeitenden steigern. So bleibt mehr Zeit für das Wesentliche: die bestmögliche Versorgung Ihrer Patientenschaft.