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Erbschaft

Nachzahlungszinsen werden bei ungeklärter Erbfolge nicht erlassen

Erben müssen auch dann Nachzahlungszinsen zahlen, wenn sich die Festsetzung der Erbschaftsteuer aufgrund einer noch nicht geklärten Erbfolge verzögert. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.


12.09.2025
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Der Fall

In dem vorliegenden Fall setzte das Finanzamt die Erbschaftsteuer erst rund sechs Jahre nach dem Tod des Erblassers fest, da sich die Erbfolge nur durch langwierige Gerichtsverfahren klären ließ. Der Fiskus verlangte anschließend Nachzahlungszinsen. Das wollte der betroffene Erbe nicht akzeptieren und beantragte daraufhin 
einen Erlass der Zinsen aus Billigkeitsgründen. Seine Argumentation: Er habe auf die Dauer des Erbstreitverfahrens keinen Einfluss gehabt.

Eigenes Risiko des Steuerpflichtigen

Der BFH lehnte den Erlass der Nachzahlungszinsen jedoch ab (Urteil vom 9. April 2025, Az. X R 12/21). Es liege kein Fall vor, der einen Erlass aus sachlichen oder persönlichen Gründen rechtfertige. Nach Auffassung der Richter hatte der Kläger durch die späte Steuerfestsetzung einen Zins- und Liquiditätsvorteil. Es sei zumutbar, auch in solchen Fällen mit der Festsetzung der Steuer und der daran geknüpften Verzinsung zu rechnen.

Frühzeitig die Erbfolge planen

Die Entscheidung verdeutlicht, dass steuerliche Verzinsungspflichten unabhängig von unklaren Erbrechtsituationen bestehen. Wer sich in einen langwierigen Erbstreit begibt, muss mit Nachzahlungszinsen rechnen – auch wenn er die Dauer des Verfahrens nicht beeinflussen kann. „Wir empfehlen daher immer: Planen Sie Ihre Erbfolge so früh wie möglich – denn nur so können Sie lange Erbstreitigkeiten vermeiden“, rät Magdalena Glück-Schinhärl, Steuerberaterin bei Ecovis in Dingolfing.

Quelle: Ecovis Webservice GmbH



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