Proktologische Untersuchungen in der Gynäkologie abrechnen
In Deutschland plagt sich jeder zweite Erwachsene mit proktologischen Problemen. Frauenärztinnen und -ärzte sind in solchen Fällen nicht die klassischen Ansprechpersonen. Aber es kommt vor. Wir zeigen, mit welchen Ziffern dann was abgerechnet werden kann.
In der gynäkologischen Praxis führen Diagnosen wie Hämorrhoiden und Perianalvenenthrombose (ICD K86) eher ein Schattendasein. Das zeigen Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, nach denen im Schnitt weniger als ein Prozent dieser Diagnosen von Frauenärztinnen und -ärzten abgerechnet werden. Einer der Gründe liegt sicher in einem gewissen Schamgefühl der Patientinnen. Ein anderer Grund mag auch der nicht immer nachhakende Behandler sein, wenn beim Verlassen des Sprechzimmers der Wunsch nach einer Hämorrhoidensalbe nachgeschoben wird.
Ziffern für die Untersuchung
Um für proktologische Fälle abrechnungstechnisch gerüstet zu sein, nachfolgend Abrechnungstipps für die gynäkologische Praxis: Zur Behandlung von analen Beschwerden und letztlich auch für eine korrekte Diagnose entscheidend ist zunächst einmal eine körperliche Untersuchung. In jedem Fall sollte immer eine digital-rektale Untersuchung erfolgen, abrechenbar mit der Nr. 11 GOÄ. Die Nr. 11 ist neben allen anderen Untersuchungen abrechenbar (Nrn. 5, 6, 7 und 8). Ausnahmen bestehen hier für die Nr. 7, wenn diese für den weiblichen Genitaltrakt abgerechnet wird, und für die Nr. 6 bei Abrechnung des Uro-Genitaltrakts.
Neben der digitalen Untersuchung des Enddarms darf die Gynäkologin bzw. der Gynäkologe bei entsprechender Indikation, also meist bei analen Beschwerden, eine Proktoskopie und/oder Rektoskopie durchführen und abrechnen – soweit die Untersuchung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft ausgeführt wird (§ 1 Abs. 2 GOÄ). Eine gesonderte Genehmigung ist für diese Technik nicht erforderlich.
Abrechenbar ist die Proktoskopie mit der Nr. 705 und die Rektoskopie mit der Nr. 690. Beide Leistungen können nebeneinander und auch beim Erstkontakt in Kombination mit den Nrn. 1 und 7 oder 11 abgerechnet werden.
In der Nr. 690 (Rektoskopie) sind ggf. erforderliche Probenentnahmen und Probenpunktionen fakultativ enthalten. Die Entfernung von Polypen kann dagegen gesondert mit der Nr. 696 abgerechnet werden. Die Nr. 696 ist jedoch nur einmal pro Sitzung abrechenbar, da der Leistungstext heißt: „Entfernung eines oder mehrerer Polypen…“.
Die Proktoskopie (Nr. 705) ist als eigenständige Untersuchung neben der Rektoskopie (Nr. 690) abrechenbar, wenn in einer gesonderten Untersuchung zusätzlich die Analschleimhaut untersucht werden muss. Neben beiden Untersuchungsleistungen ist auch jeweils die Nr. 11 abrechenbar.
Ziffern für die Therapie
Auch therapeutisch stehen bei entsprechenden Kenntnissen Verfahren und Abrechnungsmöglichkeiten bei Enddarmerkrankungen zur Verfügung. Mit eigenen Positionen versehen sind hier
die Nr. 698, der kryochirurgische Eingriff,
die Nr. 699, die Infrarotkoagulation im Enddarmbereich,
die Nr. 764, die Sklerosierung von Hämorrhoiden und
die Nr. 766, die Ligaturbehandlung.
Abgesehen von der Nr. 766, die im Legendentext die Proktoskopie als fakultative Leistung vorsieht, sind neben den genannten Leistungen immer auch die Nrn. 690 oder 705 abrechenbar, ebenso auch die Nr. 11.
Als notfalltherapeutische Position ist noch die Nr. 763 zu erwähnen, die Stichinzision bei einer akuten Analvenenthrombose. Sobald der Lokalbefund sich beruhigt hat und die Schmerzen verschwunden sind, sollte im Anschluss eine proktologische Diagnostik durchgeführt werden.
GOÄ-Nr.
Leistung
Punkte
x 1,0 / €
x 2,3 / €
x 3,5 / €
7
Untersuchung, z. B. des weibl. Genitaltrakts, inkl. einer Digitaluntersuchung des Enddarms
160
9,33
21,45
32,64
11
Digitaluntersuchung Enddarm (u./o. Prostata)
60
3,50
8,04
12,24
690
Rektoskopie
350
20,40
46,92
71,40
696
Polypektomie, zusätzlich zu Nr. 690
200
11,66
26,81
40,80
698
Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich
200
11,66
26,81
40,80
699
Infrarotkoagulation im Enddarmbereich
120
6,99
16,09
24,48
705
Proktoskopie
152
8,86
20,38
31,01
763
Spaltung von … Hämorrhoidalknoten mit Thrombusexpression, ggf. inkl. Naht
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