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Abrechnung, Neurologie Neurologie Abrechnung
EBM-Tipp | Neurologie

Verordnungs- und Behandlungsweise vergleichen

Fachärztinnen und Fachärzte der Nervenheilkunde sowie Neurologie und Psychiatrie werden regelmäßig mit dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe verglichen. Werden Verordnungen oder Behandlungen als überdurchschnittlich bewertet, drohen Regresse.


27.02.2026
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Die erbrachten Leistungen sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel müssen mit den jeweils gestellten Behandlungsdiagnosen übereinstimmen. Eine einzelne Ärztin bzw. ein einzelner Arzt hat keine Einsicht in die Häufigkeit, mit der Kolleginnen und Kollegen derselben Fachgruppe die Diagnosen angeben. Eine überdurchschnittliche Verordnungs- oder Behandlungsweise ist daher oft schwer zu begründen.

Häufige Behandlungsdiagnosen

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein veröffentlicht quartalsweise eine Statistik der häufigsten Diagnoseangaben (ICD-10-Codes) je Fachgruppe. Aufgrund der Größe der Vertragsarztpraxen in Nordrhein kann diese Statistik auch für andere KVen repräsentativ sein. Im ersten Quartal 2024* wurden von 61 nervenärztlichen Praxen 83.484 Behandlungsfälle registriert; insgesamt standen 274.118 Abrechnungen zu Buche. Somit geben Nervenärztinnen und Nervenärzte je Behandlungsfall im Durchschnitt etwa 3,3 Diagnosen an.

Cave: Es sollten nur Diagnosen genannt werden, die im jeweiligen Quartal eine Behandlung rechtfertigen. Sonst kann der Verdacht aufkommen, dass „Dauerdiagnosen“ fortlaufend bei denselben Patientinnen und Patienten in jedem Quartal angegeben werden.

PlatzICD-10-Codes in %
1.F32Depressive Episode17,6
2.F41Andere Angststörungen14,7
3.F33Rezidivierende depressive Störung11,9
4.G43Migräne9,4
5.G62Sonstige Polyneuropathien9,0
6.F43Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen8,8
7.F90Hyperkinetische Störungen7,7
8.R26Störungen des Ganges und der Mobilität7,5
9.G40Epilepsie6,8
10.F45Somatoforme Störungen6,3
Tab.: Nervenärztinnen und Nervenärzte in der KV Nordrhein gaben im Quartal 1/2024 die zehn gelisteten Diagnosen am häufigsten an (Angaben in Prozent)

Hinweis: Die Angaben zur prozentualen Häufigkeit der einzelnen Diagnosen ergeben addiert über 100 %, weil die vierstelligen ICD-10-Codes für die Statistik auf drei Stellen aggregiert wurden. 

Folgerungen für die Praxis

Vertragsärztinnen und -ärzte müssen sich gelegentlich wegen Überschreitungen von Arzneimittelrichtgrößen oder wegen einer überdurchschnittlichen Behandlungs- oder Verordnungsweise vor Prüfgremien verantworten. Anhand der Morbiditätsstatistik z. B. der KV Nordrhein lässt sich prüfen, ob sich die eigene Verordnungsweise vom Durchschnitt der Fachgruppe unterscheidet.


Beispiel: Migräne

Bei Migräne (G43) könnten überdurchschnittliche Kosten durch häufiger verordnete hochpreisige Arzneimittel entstehen. Wenn ein hoher Anteil der Patientenklientel mit der Diagnose G43 verzeichnet wird, kann die Verordnung als Praxisbesonderheit anerkannt werden.


Verhalten bei einer Stellungnahme

Gelegentlich werden Vertragsärztinnen und -ärzte aufgefordert, Stellung zu beziehen, wenn ihre Abrechnung von Leistungspositionen des EBM über dem Fachgruppendurchschnitt liegt. Wird eine überdurchschnittliche Verordnungs- oder Behandlungsweise beanstandet, sollten Sie die Häufigkeit Ihrer Behandlungsdiagnosen mit der durchschnittlichen Häufigkeit der Fachgruppe vergleichen.

Wichtig

  • Erstellen Sie eine eigene Morbiditätsstatistik (ICD-10-Codes) und vergleichen Sie sie z. B. mit der Statistik der KV Nordrhein.
  • Beachten Sie, dass die KV Nordrhein nur dreistellige ICD-Codes in der Häufigkeitsstatistik angibt. Werden Diagnosen wie z. B. Depression (F32) in der eigenen Auswertung als F32.1 oder F32.3 usw. abgebildet, muss der Code F32 entsprechend häufig eingegeben werden.
  • Im Falle einer Stellungnahme bei einer überdurchschnittlichen Verordnungsweise, prüfen Sie, in welchem Prozentsatz Sie Diagnosen mit einer notwendigen hochpreisigen Verordnung angegeben haben.

*Dies ist derzeit die letzte Morbiditätsstatistik, die bei der KVNO online verfügbar ist.

Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de