Dermatologinnen und Dermatologen werden regelmäßig mit dem Durchschnitt ihrer Fachgruppe verglichen. Werden Verordnungen oder Behandlungen als überdurchschnittlich bewertet, drohen Regresse.
Die erbrachten Leistungen sowie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel müssen mit den jeweils gestellten Behandlungsdiagnosen übereinstimmen. Eine einzelne Ärztin bzw. ein einzelner Arzt hat keine Einsicht in die Häufigkeit, mit der Kolleginnen und Kollegen derselben Fachgruppe die Diagnosen angeben. Eine überdurchschnittliche Verordnungs- oder Behandlungsweise ist daher oft schwer zu begründen.
Häufige Behandlungsdiagnosen
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein veröffentlicht quartalsweise eine Statistik der häufigsten Diagnoseangaben (ICD-10-Codes) je Fachgruppe. Aufgrund der Größe der Vertragsarztpraxen in Nordrhein kann diese Statistik auch für andere KVen repräsentativ sein. Im ersten Quartal 2024* wurden von 281 hautärztlichen Praxen 717.812 Behandlungsfälle registriert; insgesamt standen 1.813.473 Abrechnungen zu Buche. Somit geben Dermatologinnen und Dermatologen je Behandlungsfall im Durchschnitt etwa 2,5 Diagnosen an.
Cave: Es sollten nur Diagnosen genannt werden, die im jeweiligen Quartal eine Behandlung rechtfertigen. Sonst kann der Verdacht aufkommen, dass „Dauerdiagnosen“ fortlaufend bei denselben Patientinnen und Patienten in jedem Quartal angegeben werden.
Platz
ICD-10-Codes
in %
1.
D22
Melanozytennävus
31,8
2.
L30
Sonstige Dermatitis
13,1
3.
C44
Sonstige bösartige Neubildungen der Haut
11,1
4.
Z12
Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Neubildungen
11,0
5.
B35
Dermatophytose [Tinea]
8,6
6.
L57
Hautveränderungen durch chronische Exposition gegenüber nichtionisierender Strahlung
7,7
7.
L82
Seborrhoische Keratose
7,2
8.
T78
Unerwünschte Nebenwirkungen, anderenorts nicht klassifiziert
7,1
9.
L40
Psoriasis
6,8
10.
L20
Atopisches [endogenes] Ekzem
6,8
Tab.: Dermatologinnen und Dermatologen in der KV Nordrhein gaben im Quartal 1/2024 die zehn gelisteten Diagnosen am häufigsten an (Angaben in Prozent)
Hinweis: Die Angaben zur prozentualen Häufigkeit der einzelnen Diagnosen ergeben addiert über 100 %, weil die vierstelligen ICD-10-Codes für die Statistik auf drei Stellen aggregiert wurden.
Was sollte man tun?
Vertragsärztinnen und -ärzte müssen sich gelegentlich wegen Überschreitungen von Arzneimittelrichtgrößen oder wegen einer überdurchschnittlichen Behandlungs- oder Verordnungsweise vor Prüfgremien verantworten. Anhand der Morbiditätsstatistik z. B. der KV Nordrhein lässt sich prüfen, ob sich die eigene Verordnungsweise vom Durchschnitt der Fachgruppe unterscheidet.
Beispiel: Atopisches Ekzem
Beim atopischen Ekzem (L20) könnten überdurchschnittliche Kosten durch häufiger verordnete hochpreisige Arzneimittel entstehen. Wenn ein hoher Anteil der Patientenklientel mit der Diagnose L20 verzeichnet wird, kann die Verordnung als Praxisbesonderheit anerkannt werden.
Verhalten bei einer Stellungnahme
Gelegentlich werden Vertragsärztinnen und -ärzte aufgefordert, Stellung zu beziehen, wenn ihre Abrechnung von Leistungspositionen des EBM über dem Fachgruppendurchschnitt liegt. Wird eine überdurchschnittliche Verordnungs- oder Behandlungsweise beanstandet, sollten Sie die Häufigkeit Ihrer Behandlungsdiagnosen mit der durchschnittlichen Häufigkeit der Fachgruppe vergleichen.
Wichtig
Erstellen Sie eine eigene Morbiditätsstatistik (ICD-10-Codes) und vergleichen Sie sie mit der Statistik der KV Nordrhein.
Beachten Sie, dass die KV Nordrhein nur dreistellige ICD-Codes in der Häufigkeitsstatistik angibt. Werden Diagnosen wie z. B. Rückenschmerzen (M54) in der eigenen Auswertung als M54.3, M54.4, M54.5 usw. abgebildet, muss der Code M54 entsprechend häufig eingegeben werden.
Im Falle einer Stellungnahme bei einer überdurchschnittlichen Verordnungsweise, prüfen Sie, in welchem Prozentsatz Sie Diagnosen mit einer notwendigen hochpreisigen Verordnung angegeben haben.
*Dies ist derzeit die letzte Morbiditätsstatistik, die bei der KVNO online verfügbar ist.
Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de
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