Warum die Zahl der Krankmeldungen deutlich gestiegen ist
Laut einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) sind Krankschreibungen per Telefon oder Video nicht ursächlich für den deutlichen Anstieg der Arbeitsunfähigkeitsfälle in den letzten Jahren. Zwei andere Faktoren scheinen hierfür maßgeblich zu sein.
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Statistiken zur Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitsfälle (AU-Fälle) verdeutlichen, dass in den letzten Jahren, insbesondere seit 2022, deutlich Krankmeldungen gestiegen sind. So lag die Anzahl der AU-Fälle bei den größten gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2021 je nach Kasse zwischen 95 und 149 Fällen pro 100 Versichertenjahren, in 2023 waren es bereits 181 bis 225 Fälle pro 100 Versichertenjahren.
Dies entspricht einem Anstieg von bis zu 95 %. Die großen Arbeitgeberverbände sehen vor allem die Einführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (sog. „Telefon-AU“) als Ursache dafür, dass Krankmeldungn gestiegen sind.
Ursachen für den Krankenstand
Vor diesem Hintergrund hat das Zi gemeinsam mit der BARMER Krankenkasse die möglichen Ursachen für die stark angestiegene Zahl der AU-Meldungen analysiert und mit Expertinnen bzw. Experten diskutiert.
Die Analyse liefert keinerlei Hinweise dafür, dass die AU per Telefon oder per Videosprechstunde die maßgebliche Treiberin des gestiegenen Krankenstands in Deutschland ist. Die Auswertungen deuten vielmehr darauf hin, dass die Bedeutung der Telefon-AU mit einem Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 % an allen AU-Bescheinigungen für die Gesamtentwicklung der AU-Fälle sehr gering ist. Damit könne der ab 2021 zu beobachtende Anstieg des Krankenstands nicht erklärt werden. Gleiches gelte für die AU per Videosprechstunde, die mit einem jährlichen Anteil von 0,1 bis 0,4 % an allen AU-Bescheinigungen noch geringer ausfällt.
Höhere Erfassungsrate
Wahrscheinlicher sei, dass ein Zusammenwirken eines postpandemisch höheren Infektionsgeschehens mit einer erhöhten Erfassungsrate von AU-Bescheinigungen seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu einem Anstieg der AU-Raten seit 2021 geführt habe. 58 % der zusätzlichen AU-Fälle des Jahres 2022 und 41 % der zusätzlichen AU-Fälle des Jahres 2023 seien demnach durch akute Infektionen der Atemwege sowie Corona-Infektionen zu erklären.
Krankschreibungen differenzieren
Dr. Eckart Lummert von der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen führte aus, dass die Möglichkeit der Telefon-AU bei Patientinnen und Patienten ohne schwere Symptomatik eine wichtige Maßnahme zur Entbürokratisierung und Entlastung der Praxen sei. Insofern müsse an der Regelung festgehalten werden.
Gleichwohl seien auch die Hausärztinnen und -ärzte gefordert, ihre Krankschreibungspraxis mit Bedacht zu differenzieren. Insbesondere in den sehr wenigen Fällen, wenn Personen etwa für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben werden wollten. Bei Verdachtsfällen bestelle er diese immer zu einer persönlichen Untersuchung ein. Das stärke die Vertrauenskultur und vermeide subjektive Gerechtigkeitsprobleme.
Vertrauenskultur schaffen
Anne-Kathrin Klemm vom BKK Dachverband bekräftigte dies. Bevor die Telefon-AU abgeschafft werde, müsse zunächst Transparenz über Ursache und Wirkung hergestellt werden. Die Corona-Pandemie habe die Sensibilität der Beschäftigten für Krankheitssymptome geschärft, sodass sie sich bei ersten Anzeichen schneller krankschreiben lassen, auch um Kolleginnen und Kollegen zu schützen.
Eine ausufernde Misstrauenskultur müsse durch eine innerbetriebliche Vertrauenskultur abgelöst werden. Hier stehe auch der Arbeitgeber in der Verantwortung, so Klemm weiter.
Arbeitskosten reduzieren
Dr. Susanne Wagenmann von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hob hingegen hervor, dass sich die Arbeitgeber aufgrund der hohen Kosten für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall auf den hohen Beweiswert und die medizinische Richtigkeit der AU-Bescheinigungen verlassen müssen.
Der Goldstandard der Krankschreibung müsse weiterhin der persönliche Arzt-Patienten-Kontakt bleiben, ggf. ergänzt durch die Videosprechstunde. Die Telefon-AU gehöre abgeschafft, genauso wie unpersönliche Möglichkeiten der Krankschreibung über Online-Portale.
- Die Analyse basiert auf den Arbeitsunfähigkeitsdaten und den vertragsärztlichen Abrechnungsdaten der BARMER für die Jahre 2020 bis 2023.
Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung