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Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Pädiatrie, Urologie, Abrechnung, Praxisalltag Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Wirtschaft
Modellvergleich

Wege zur größeren Praxis: Praxispartnerschaft oder Anstellung?

Die Erweiterung einer gut ausgelasteten Praxis bietet die Chance, steigende Patientenzahlen aufzufangen sowie Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Soll das Wachstum über einen zweiten Vertragsarztsitz erfolgen, stehen zwei grundlegende Modelle zur Wahl: die Anstellung einer Ärztin bzw. eines Arztes oder die Erweiterung zur Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Welches Modell ist vorteilhafter?


14.09.2026
E. Leonhard
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Volle Sprechstunden und lange Wartezeiten können für eine Praxiserweiterung sprechen. Vor der Wahl des Expansionsmodells sollte jedoch geklärt werden, ob die Nachfrage dauerhaft einen zweiten Vertragsarztsitz trägt, ob Räume und medizinisch-technische Ausstattung zusätzliche Behandlungen zulassen und Assistenz, Terminsteuerung sowie Abrechnung entsprechend mitwachsen können. Entscheidend ist außerdem, ob die Erweiterung finanziell tragfähig ist.

Sowohl die Anstellung eines Arztes als auch die Gründung einer BAG bedürfen zudem eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes und der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss. In gesperrten Planungsbereichen ist die Übernahme eines ausgeschriebenen Sitzes oder die Umwandlung einer bestehenden Zulassung in eine Anstellung erforderlich. Da eine BAG mit gemeinsamer Abrechnung und unternehmerischer Verantwortung sowie besonderen haftungsrechtlichen und steuerlichen Fragen verbunden ist, sollte die Ausgestaltung durch erfahrene Steuer- und Rechtsberater begleitet werden.

Modellvergleich: Welcher Überschuss verbleibt dem Inhaber?

Beide Expansionsmodelle ermöglichen eine Leistungsausweitung und eine bessere Nutzung von Räumen, Geräten, Personal und Praxis-IT. Grundlegende Unterschiede bestehen jedoch bei Verantwortung, Entscheidungsbefugnissen und der Risikoverteilung sowie beim erwirtschafteten Überschuss.

Während die organisatorischen und unternehmerischen Unterschiede vor allem qualitativ abzuwägen sind, lässt sich der finanzielle Effekt anhand einer Modellrechnung konkret beziffern (siehe Berechnung auf S. 39): Das Modell basiert auf Durchschnittswerten allgemeinmedizinischer Praxen vergleichbarer Größe und Organisationsform in Westdeutschland. Die Ergebnisse dienen als beispielhafte rechnerische Orientierung, dürfen daher nicht als Prognose für eine konkrete Praxis verstanden werden. Für beide Expansionsmodelle werden auf Ebene der Gesamtpraxis identische Einnahmen und – mit Ausnahme der Personalkosten – weitgehend identische übrige Kosten angesetzt. Im Anstellungsmodell liegen die Personalkosten aufgrund des zusätzlichen Arztgehalts um rund 108.000 € über denen der BAG (Wert für Gesamtpraxis). Eine mögliche Gewinnbeteiligung bleibt unberücksichtigt.

Der persönlich zurechenbare Überschuss entwickelt sich in den beiden Modellen unterschiedlich: Bei hälftiger Beteiligung an der BAG sinkt er gegenüber der bisherigen Einzelpraxis um rund 19.900 € auf 160.928 €. Im Anstellungsmodell steigt er dagegen um rund 33.000 € auf 213.836 € (vgl. Abb.). Damit verbleiben dem Praxisinhaber rund 52.900 € bzw. 32,9 % mehr als bei einem hälftigen BAG-Anteil.

Der geringere Überschuss im BAG-Modell erklärt sich vor allem durch die Aufteilung des Gesamtergebnisses auf zwei Partner. Zwar entstehen Kostensynergien durch das gemeinsame Nutzen von Räumen, Personal und Ausstattung. Diese reichen jedoch in der Modellrechnung nicht aus, um den geringeren durchschnittlichen Umsatz je Inhaber gegenüber der Einzelpraxis auszugleichen. Denn eine Verdoppelung der Sitze geht nicht automatisch mit einer Verdoppelung der Fallzahlen und des Umsatzes einher. Bringt der BAG-Partner hingegen einen eigenen Patientenstamm oder zusätzliche Kapazitäten ein, kann das Ergebnis anders ausfallen.

Im Anstellungsmodell verbleibt der erwirtschaftete Mehrertrag in voller Höhe beim Praxisinhaber. Im Gegenzug trägt er das Personal-, Auslastungs- und Unternehmerrisiko allein.



Praxispartnerschaft versus Anstellung – Überschüsse im Vergleich

Modellrechnung für eine allgemeinmedizinische Praxis in Westdeutschland

Einzelposten im Vergleich (Werte je Beteiligung)

EinzelpostenVor Expansion (Einzelpraxis, 1 Sitz), in €Praxispartnermodell¹ (Zweier-BAG, je Beteiligung), in €Anstellungsmodell² (Einzelpraxis, 2 Sitze), in €
Kassen­einnahmen249.663243.615487.230
Privateinnahmen66.98631.55363.105
HZV-Einnahmen63.66555.061110.122
Sonstige Einnahmen7.6835.33410.667
Einnahmen gesamt387.997335.563671.124
Materialkosten7.7286.82513.649
Personalkosten135.779119.279346.577
Raumkosten17.43712.91025.820
Übrige Kosten gesamt39.43830.57061.140
Abschreibungen6.7745.05110.102
Kosten gesamt207.156174.635457.288
Persönlicher Überschuss³180.841160.928213.836
 

¹ Zweier-BAG: Werte je Beteiligung bei hälftiger Verteilung. ² Praxis mit ärztlicher Anstellung (zwei Sitze).
³ Aus dem Überschuss sind u. a. Steuern, Praxiskredite und Altersvorsorge zu finanzieren.

Quelle: Atlas Medicus Praxisplaner, Datenstand 12/2024.

Anstellung: Führung und Risiko in einer Hand

Grundsätzlich verbleiben im Anstellungsmodell strategische und organisatorische Entscheidungen über Investitionen, Personal, Öffnungszeiten und die wirtschaftliche Ausrichtung beim Praxisinhaber. Ein fest vereinbartes Gehalt für die zusätzliche Stelle schafft zunächst Kalkulationssicherheit. Neben den unmittelbaren Arbeitgeberkosten müssen jedoch mögliche variable Vergütungen sowie Produktivitätsausfälle durch Einarbeitung, Urlaub, Krankheit und Fortbildungen berücksichtigt werden.

Bleibt die Auslastung hinter den Erwartungen zurück oder kommt es zu Arbeitsausfällen, trägt der Inhaber alle wirtschaftlichen Folgen. Das gilt auch für zusätzliche räumliche, apparative und personelle Kapazitäten, die eigens für den zweiten Sitz geschaffen wurden. Sinnvoll ist daher eine vorsichtige Szenariorechnung, die für die ersten zwölf bis 24 Monate einen schrittweisen Auslastungsanstieg sowie mögliche Ausfallzeiten einkalkuliert.

BAG: geteilter Gewinn und geteilte Verantwortung

Im Fall einer BAG treten Ärztinnen und Ärzte nach außen als gemeinsame Praxis auf. Sie verfügen über einen gemeinsamen Patientenstamm, rechnen gemeinsam ab und nutzen wesentliche Betriebsmittel gemeinsam. Zugleich sind alle Gesellschafter an den unternehmerischen Chancen und Risiken beteiligt. Gewinn und Kosten werden nach den im Gesellschaftsvertrag vereinbarten Regelungen aufgeteilt. Gleichzeitig verteilen sich auch Investitionen, Liquiditätsbedarf, Personalprobleme und Führungsaufgaben auf mehrere Schultern.

Gerade in einer technik- und flächenintensiven Fachgruppe kann diese Risikoteilung wertvoll sein. Größere Anschaffungen lassen sich auf einer breiteren Kapitalbasis planen, während Aufgaben wie Abrechnung, Qualitätsmanagement, Personalführung oder Gerätemanagement nach Kompetenzen verteilt werden können. Eine Partnerin oder ein Partner bringt außerdem ein höheres Maß an unternehmerischer Bindung ein als ein Arbeitnehmer. Dem stehen ein größerer Abstimmungsbedarf und mögliche Konflikte bei unterschiedlichen wirtschaftlichen oder persönlichen Zielen gegenüber.

Die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags kann dabei über den wirtschaftlichen Erfolg einer BAG entscheiden. Klar zu regeln sind insbesondere Einlagen und Beteiligungsquoten, Gewinn- und Kostenverteilung, Investitionsschwellen und Entscheidungsrechte, Arbeitszeiten und Vertretungen sowie der Umgang mit Krankheit, Berufsunfähigkeit, Kündigung, Abfindung, Praxisbewertung, Nachfolge und Todesfällen. Die Erfahrung zeigt: Um spätere Konflikte zu vermeiden, sind umfassende und eindeutige Regelungen vorab unerlässlich – auch und gerade unter befreundeten Ärztinnen und Ärzten.

Die persönliche Zielsetzung gibt den Ausschlag

Unter den Annahmen der Modellrechnung (siehe Kasten “Praxispartnerschaft versus Anstellung – Überschüsse im Vergleich ”) spricht der zu erwartende höhere persönliche Überschuss für die Anstellung einer neuen Kollegin oder eines neuen Kollegen. Dieser Vorteil geht jedoch mit einer stärkeren Risikokonzentration einher. Wer Strategie und Organisation allein steuern möchte, eine verlässliche Auslastung erwartet und bereit ist, Arbeitgeber- und Investitionsrisiken zu tragen, findet im Anstellungsmodell einen schlüssigen Weg zur Expansion.

Wer dagegen Führungsaufgaben, Investitionen und wirtschaftliche Verantwortung dauerhaft teilen möchte, findet in der BAG ein geeignetes Modell – auch wenn hier der individuelle Überschuss voraussichtlich geringer ausfällt. Voraussetzung sind fachliche und persönliche Kompatibilität sowie ein Gesellschaftsvertrag, der neben dem Einstieg auch Konflikte, Veränderungen und den späteren Ausstieg eindeutig regelt.

Unterm Strich lautet die Entscheidung in Sachen Praxiserweiterung daher nicht einfach „mehr Gewinn“ oder „weniger Gewinn“. Sie betrifft ebenso die persönliche Risikotragfähigkeit, das Führungsverständnis, den Investitionshorizont und nicht zuletzt auch die Nachfolgeplanung (vgl. Checkliste in der Infobox links): Ist das Anstellungsmodell als dauerhafte Lösung, als Übergang zu einer Partnerschaft oder zur Vorbereitung der Praxisnachfolge gedacht?

Ein pauschal überlegenes Modell gibt es daher nicht. Erfolgreich ist die Expansion dann, wenn wirtschaftliches Potenzial, persönliche Ziele und langfristige Praxisstrategie zusammenpassen – und die gewählte Struktur nach Möglichkeit auch bei unerwarteten Entwicklungen tragfähig bleibt.

Anstellung oder Partnerschaft? Die wichtigsten Fragen zum Abwägen

Umsatz & Kapazität

  • Welche zusätzlichen Patientenkapazitäten, Leistungen und Umsätze ermöglicht das jeweilige Modell?

Rentabilität & Risiko

  • Wie unterscheiden sich Gewinn, Risiko und finanzielle Verpflichtungen?

Kosten & Ressourcen

  • Welche zusätzlichen Kosten entstehen, welche lassen sich teilen oder einsparen?
  • Wie gut lassen sich Räume, Geräte und Personal
    auslasten?

Steuern & Recht

  • Welche steuerlichen Auswirkungen hat das jeweilige Modell?
  • Welche (haftungs-)rechtlichen, vertraglichen und abrechnungstechnischen Folgen sind zu beachten?

Arbeitsorganisation

  • Wie werden Arbeitszeit, Aufgaben, Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse
    geregelt?
  • Wie flexibel lässt sich das Modell an Nachfrageentwicklungen und persönliche Arbeitszeit anpassen?

Unternehmerische Perspektive

Welche Gestaltungsmöglichkeiten bietet eine Partnerschaft gegenüber einer Anstellung?
Welche Auswirkungen hat das Modell auf Praxisentwicklung und Nachfolge?

Autorin
Dr. rer. pol. Elisabeth Leonhard
Senior Analyst
REBMANN RESEARCH GmbH & Co. KG
REBMANN RESEARCH GmbH & Co. KG
Gewerbepark H.A.U. 8
78713 Schramberg