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Urlaubskasse

Wer Urlaubsgeld bekommt

44 % aller Beschäftigten in der Privatwirtschaft erhalten Urlaubsgeld – in tarifgebundenen Betrieben sind es sogar 72 %. Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht hängt von mehreren Faktoren ab.


03.07.2025
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In den letzten Jahren sind Reisen und Unterkünfte fast überall deutlich teurer geworden. Für viele Beschäftigte ist deshalb das zumeist im Juni oder Juli ausgezahlte Urlaubsgeld ein wichtiger Faktor, um den Jahresurlaub zu finanzieren. In einer Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de, das vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird, wurden die Angaben von mehr als 67.000 Beschäftigten aus dem Zeitraum von Mai 2024 bis April 2025 ausgewertet. 

Ob Beschäftigte Urlaubsgeld erhalten oder nicht, hängt demnach von mehreren Faktoren ab. Der wichtigste ist, ob im Betrieb ein Tarifvertrag gilt: In tarifgebundenen Betrieben der Privatwirtschaft erhalten 72 % der Befragten Urlaubsgeld, verglichen mit 34 % in Betrieben ohne Tarifvertrag. Neben der Tarifbindung gibt es eine Reihe weiterer Strukturmerkmale, die die Zahlung von Urlaubsgeld beeinflussen, z. B. die Betriebsgröße. Demnach erhalten 59 % der Arbeitnehmenden in Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten Urlaubsgeld gegenüber lediglich 36 % in kleineren Betrieben mit weniger als 100 Beschäftigten. Auch der regionale Standort der Unternehmen spielt eine Rolle: So ist die Wahrscheinlichkeit, in Westdeutschland Urlaubsgeld zu erhalten, mit 46 % der Beschäftigten deutlich höher als in Ostdeutschland mit 33 %. Sowohl bei der Betriebsgröße als auch beim regionalen Standort spielt wiederum auch die Tarifbindung eine wichtige Rolle, da größere Unternehmen wesentlich häufiger tarifgebunden sind und die Tarifbindung in Ostdeutschland immer noch unter dem westdeutschen Niveau liegt.

Große Unterschiede bei der Höhe des Urlaubsgeldes

Neben der Frage, ob Urlaubsgeld gezahlt wird, bestehen auch erhebliche Unterschiede in welcher Höhe es erfolgt – und auch hier spielt der Tarifvertrag eine zentrale Rolle. Eine Auswertung des WSI-Tarifarchivs zeigt: In Branchen mit starker Tarifbindung wie der Metallindustrie, dem Einzelhandel oder dem Bauhauptgewerbe beträgt das Urlaubsgeld oft über 1.000 Euro, teils sogar bis zu 2.820 Euro wie in der Holz- und Kunststoffverarbeitung in Westfalen-Lippe. In klassischen Niedriglohnbranchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe oder der Landwirtschaft hingegen sind die Zahlungen mit unter 250 Euro deutlich niedriger. Hinzu kommt: In 11 von 17 untersuchten Branchen ist das tarifliche Urlaubsgeld im Vergleich zum Vorjahr gestiegen – besonders stark im Bauhauptgewerbe mit 8,1 %. Die Zahlen machen deutlich, dass Tarifverträge nicht nur mehr Beschäftigte absichern, sondern auch für höhere Sonderzahlungen sorgen, was sie zu einem wichtigen Hebel für mehr Einkommensgerechtigkeit macht. Damit zeigt sich: Urlaubsgeld und Tarifvertrag sind eng miteinander verbunden.

Quelle: Hans-Böckler-Stiftung



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