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GOÄ-Tipp | Gynäkologie

Wie Sie Widersprüchen zum höheren Faktor vorbeugen

Aus Sorge um das Arzt-Patientenverhältnis und möglichen Zusatzaufwand sind manche Frauenärztinnen und -ärzte beim Ansatz höherer Faktoren zurückhaltender als nötig. Grund dafür sind meist Erfahrungen mit Nachfragen von Patientinnen, deren Kostenträger die in der Rechnung angegebene Begründung nicht anerkannte.


03.06.2026
Redaktion
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Für die in der Rechnung anzuführende Begründung verlangt § 12 GOÄ, dass diese „auf die einzelne Leistung bezogen, verständlich und nachvollziehbar“ ist. Das verlangt keine Ausführlichkeit. In der amtlichen Begründung zur GOÄ hieß es ausdrücklich: „In der Regel ist eine stichwortartige Kurzbegründung ausreichend.“ Bei schwierigen Kostenträgern – oder auch generell – kann man seine Begründungen aber auch „trimmen“. In der Regel werden sie dadurch ausführlicher, aber mithilfe der EDV ist dies kein großer Zusatzaufwand. Nachfolgend fünf Aspekte für die Rechnungsstellung, um Widersprüchen von Kostenträgern vorzubeugen.

1. Auf Nachvollziehbarkeit fokussieren

Der Bezug auf die einzelne Leistung (die, welche mit höherem Faktor berechnet wird) in Verbindung mit „verständlich“ und „nachvollziehbar“ besagt, dass die Begründung zur Leistung und den Diagnosen plausibel und erkennbar zugehörig sein muss. Letzteres erzielt man in der Honorarstellung, indem man die Begründung direkt unter dieser Leistung anführt oder Fußnoten deutlich zuordnet.

Die Forderung nach Verständlichkeit heißt dabei aber nicht, dass man die Begründung „in einfacher Sprache“ fassen muss. Gängige und gut recherchierbare Fachausdrücke sind kein Problem, kryptische Abkürzungen werden aber zu Recht moniert.

Diese Anforderungen lassen sich so zusammenfassen, dass eine gute Begründung verständlich erkennen lassen muss, warum die Leistung mit höherem Faktor berechnet wird.

2. GOÄ-Kriterien anführen

Obwohl es von der GOÄ nicht verlangt wird, hilft bei manchem Kostenträger (z. B. Beihilfen), die Kriterien des § 5 GOÄ in die Begründung zu übernehmen. Dann hieße es z. B. „erhöhter Zeitaufwand wegen ...“ oder „schwierig, weil …“.

3. Sätzen den Vorzug geben

Viele Leistungen sind deshalb schwieriger und/oder zeitaufwendiger, weil nicht nur eine, sondern mehrere Erkrankungen vorliegen. Stichworte wie z. B. „komplexe Mehrfacherkrankung“ und entsprechende Diagnoseangaben in der Rechnung reichen eigentlich. Man kann aber auch lesefreundlicher formulieren: „Erhöhter Zeitaufwand/erhöhte Schwierigkeit bei mehreren, gleichzeitig vorliegenden Erkrankungen (s. Diagnosen)“. Dieses Beispiel stammt aus einer Versichertenbroschüre der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) Gruppe B zur Erstattung des bis 3,5-fachen Faktors.

4. Stärker individualisieren

Besonders Beihilfestellen sind Begründungen oft nicht „individuell“ genug. Im Fall einer überkritischen Beihilfestelle herrschte Ruhe, nachdem man in die Begründung den Namen des Patienten aufgenommen hatte: „Bei Herrn … erhöhter Zeitaufwand wegen …“.

5. Den Faktor differenzieren

Auch wenn das angesichts seit 30 Jahren unveränderter Honorare schwerfällt: Ein Inflationsausgleich ist kein nach GOÄ zugelassenes Kriterium für den Faktor. Daher sollte man beim Steigern nicht reflexhaft die Höchstsätze (3,5- bzw. 2,5-fach) ansetzen, sondern differenzieren.

Es ist einleuchtend, dass es (nach den geltenden Vorgaben der GOÄ) auch überdurchschnittlich zeitaufwendige oder schwierige Leistungen geben muss, aber nicht in dem Maße, dass der von der GOÄ vorgesehene Höchstsatz angemessen ist. Erfahrungsgemäß werden Widersprüche schon dadurch geringer, wenn auf der Rechnung entsprechend differenzierte Faktoren wie beispielsweise 3,3-fach genutzt werden.

Schließlich zeigt sich dadurch, dass sich die Ärztin bzw. der Arzt beispielhaft mit der Wahl des „richtigen“ Faktors befasst hat.

Wichtig

  • Die Begründung für den höheren Faktor muss plausibel zu der berechneten Leistung und den Diagnosen sein.
  • Eine gute Begründung lässt erkennen, warum die Leistung mit höherem Faktor berechnet wird.
  • Auch wenn es die GOÄ nicht verlangt: Bei „schwierigen“ Kostenträgern oder auch zur Vorbeugung kann es helfen, Begründungen ausführlicher und individueller zu fassen.
  • Differenzierte Faktoren anzusetzen, verdeutlicht das beispielhafte Vorgehen bei der Bemessung des Honorars.

Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de