Ziffern für große, kleine, frische und alte Wunden
Das Versorgen von Schnitt-, Schürf- oder Platzwunden gehört fast zum täglichen Aufgabenrepertoire in einer Hausarztpraxis. Dabei sind Wunden nicht gleich Wunden, manche sind frisch, andere bereits älter oder sogar chronisch. Manche sind klein, andere groß. Damit Ärztinnen und Ärzte kein Geld verschenken, hier ein Überblick über die Abrechnungsmöglichkeiten bei der Wundversorgung.
Genauso zahlreich wie die Varianten bei den zu versorgenden Wunden sind die GOÄ-Positionen, die in der Abrechnung dafür zum Einsatz kommen können (Tab. 1).
Wird eine Lokalanästhesie gesetzt, kann diese mit den Ziffern 490 oder 491 für kleine bzw. große Bezirke abgerechnet werden.
Erfolgt die Wundversorgung mittels Klammerpflaster und/oder Klebern, gilt dies ebenfalls als Naht. Aber: Erfolgt die Wundversorgung mittels Fibrin- oder Acrylklebern, kann keine große Wundversorgung mit Naht abgerechnet werden.
GOÄ-Nr.
Leistungstext
Punkte
x 1,0/€
x 2,3/€
x 3,5/€
2000
Erstversorgung einer kleinen Wunde
70
40,08
9,38
14,28
2001
Versorgung einer kleinen Wunde mit Naht
130
7,58
17,43
26,52
2002
Versorgung einer kleinen Wunde mit Umschneidung und Naht
160
9,33
21,45
32,64
2003
Erstversorgung einer großen Wunde
130
7,58
17,43
26,52
2004
Versorgung einer großen Wunde mit Naht
240
13,99
32,17
48,96
2005
Versorgung einer großen Wunde mit Umschneidung und Naht
400
23,31
53,62
81,60
2005
analog Sekundärnaht
400
23,31
53,62
81,60
2008
Wund- und Fistelspaltung (pro Wunde)
90
5,25
12,07
18,36
Tab. 1: Übersicht der GOÄ-Leistungsziffern für die Versorgung frischer Wunden
Kleine Wunde, große Wunde
Essenziell bei der Abrechnung von Wundversorgungen ist die Unterscheidung nach der Größe der zu behandelnden Verletzung. Beurteilt wird nach Länge, Fläche und Volumen (Tab. 2). Alle Wunden am Kopf, an den Händen und bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr zählen immer als große Wunde. Alle stark verunreinigten Wunden werden ebenfalls immer als groß abgerechnet. Hier ist die tatsächliche Ausdehnung unerheblich.
Wundausdehnung
Klein
Groß
Länge
Weniger als 3 cm
Mehr als 3 cm
Fläche
Weniger als 4 cm²
Mehr als 4 cm²
Volumen
Weniger als 1cm³
Mehr als 1 cm³
Tab. 2: Kategorisierung einer Wunde
Sauber oder verunreinigt?
Auch, wenn Dreck im Auge des Betrachters liegt, gibt es für die Abrechnung eine gewisse Kategorisierung für verunreinigte Wunde. Als verunreinigt gelten z.B. Tierbisse, Menschenbisse, Katzenkratzer, Schnittverletzungen mit Fleischmessern, Schürf- und Splitterwunden, Brandverletzungen und solche durch schmutzige Gegenstände.
Alt oder chronisch?
Neben zu versorgenden frischen Wunden fällt in der Hausarztpraxis regelmäßig auch die Betreuung von Patienten mit alten Wunden und/oder mit chronischen Wunden an. Für diese Leistungen gibt es eigene Ziffern wie etwa 2006 bis 2009, die zum Ansatz gebracht werden können.
Verbände, Schienen, Impfungen und Co.
Begleitleistungen bei der Wundversorgung können zusätzlich – unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen – nach den Ziffern 200 (Verband) oder 204 (zirkulärer Verband) zum Ansatz kommen. Die Versorgung mit ggf. vorgefertigten Schienen oder Orthesen kann nach Ziffer 210 abgerechnet werden.
Auch notwendige Tetanusimpfungen nach den Ziffern 375 oder 378 können zusätzlich zur Wundversorgung abgerechnet werden. Wurden die Impfstoffe beschafft, sind die entstandenen Kosten als Auslagen bzw. Materialkosten in Rechnung zu stellen. Ebenfalls sollte an die zusätzliche Berechnung von anfallenden Auslagen gedacht werden, unter Berücksichtigung des Paragraphen 10 der GOÄ. Beispielhafte Auslagen sind Einmalinstrumente, -fadenziehset, Antibiotikakette, Nahtmaterial oder Wundnahtset.
Tipp
Um Beanstandungen vorzubeugen bzw. im Reklamationsfall besser reagieren zu können, empfiehlt sich, die Größe einer Wunde sowie deren mögliche Verunreinigung sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls in der Diagnose festzuhalten.
Yvonne Römer, Büdingen med.
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