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Differenzierung von Lymphödem, Lipödem, Lipohypertrophie und Adipositas

Lymphödem Stadium III: Pachydermie, Papillomatose. © G. Faerber/vasomed

G. Faerber

Lipödem und Lipohypertrophie sind äußerlich kaum zu unterscheiden. Genau wie beim Lymphödem besteht zusätzlich häufig eine Adipositas. Diese verschlechtert dann nicht nur die Symptomatik, sondern erschwert die Diagnose­stellung und führt häufig zu Fehldiagnosen und zwar in beide Richtungen: Entweder wird das Lipödem gar nicht erkannt und die Fehldiagnose Adipositas gestellt, oder es liegt tatsächlich eine Adipositas vor, die Patientin glaubt aber, sie habe ein Lipödem und gibt diesem auch die Schuld für ihr Übergewicht. Die Diagnose basiert beim Lymph­ödem wie beim Lipödem bzw. der Lipohypertrophie auf einer sorgfältigen Eigen- und Familienanamnese und der klinischen Untersuchung. Während die Diagnose Lymphödem durch verschiedene weiterführende Verfahren gesichert werden kann, gibt es für das Lipödem, speziell auch für die Differenzierung von der Lipohypertrophie, bisher keine diagnostisch sinnvolle apparative oder laborchemische Methode. 

3 CME-Punkte

Der WPV. Verlag fühlt sich der Regeltreue verbunden. Dementsprechend stellen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die Empfehlungen und Richtlinien der Bundesärztekammer sowie die Kodizes zur Transparenz und der Offenlegung von Interessenkonflikten den verbindlichen Standard bei der Organisation, der Durchführung und der Veröffentlichung von Fortbildungsmaßnahmen dar.


Wenn Sie online teilnehmen, werden Ihre Punkte direkt an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer gemeldet.

www.der-niedergelassene-arzt.de bietet Ihnen hier die Möglichkeit, Fortbildungspunkte im Rahmen der Fortbildungverpflichtung zu erwerben, wie sie das GKV-Modernisierungsgesetz den Vertragsärzten und seit dem 1. Januar 2006 auch den im Krankenhaus tätigen Fachärzten vorschreibt.

Jede Online-Fortbildung besteht aus einem Artikel und einer Lernerfolgskontrolle mit 10 Fragen. Sie können bis zu 3 cme-Punkte erhalten.

Ihre Punkte werden direkt an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer gemeldet.  Bis zur Gutschrift bei Ihrer Landesärztekammer kann es 3-4 Wochen dauern, darauf haben wir keinen Einfluss.

Wir stellen jede Fortbildung online, sobald die Zertifizierung vorliegt. In manchen Fällen erhalten wir die Zertifizierung erst einige Zeit nach dem Erscheinen des gedruckten Heftes. In diesem Fall besuchen Sie bitte die Seite später erneut.  

Bitte beachten Sie, dass die Fortbildungssatzung/ -ordnung einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Fortbildungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung vorschreibt. Stellenweise werden seitens der zuständigen Institutionen stichprobenartige Kontrollen der Punktekonten durchgeführt – daher können Sie im Einzelfall aufgefordert werden, Fortbildungszertifikate zu Überprüfungszwecken einzureichen.  Aus diesem Grund möchten wir Sie dringend darum bitten, Fortbildungszertifikate mindestens ein Jahr nach Abschluss des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes persönlich aufzubewahren. Als Fortbildungsanbieter übermitteln wir lediglich die Daten über Ihre erfolgreiche Teilnahme elektronisch an die zuständige Ärztekammer und können Ihnen leider kein Zertifikat ausstellen.

Für Teilnehmer aus Österreich: E-Learning-Fortbildungen aus Deutschland sind 1:1 für das österreichische DFP (Diplom-Fortbildungsprogramm) anrechenbar.


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